Nach procontra-Bericht

Schadenfreiheit für Kfz-Kunden: Huk24 vollzieht AKB-Kehrtwende

Der Kfz-Versicherer Huk24 scheint eine wichtige Lücke in seinen Versicherungsbedingungen geschlossen zu haben, die zur Benachteiligung der Kunden geführt hatte. Bislang war das Unternehmen von den Musterbedingungen des GDV abgewichen. procontra hatte bereits vor einigen Monaten über einen Fall berichtet.

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16:09 Uhr | 25. September | 2025
Ein Autounfall wird begutachtet.

Ein Kfz-Gutachter prüft einen Unfall-Schaden.

| Quelle: :baranozdemir

Nach Recherchen des MDR und procontra hat der Direktversicherer Huk24 – anders als andere große Kfz-Versicherer – bislang offenbar gegen eine wichtige Regelung in den Musterbedingungen des GDV für die Kfz-Versicherung (AKB) verstoßen. Danach ist der Vertrag eines Kunden trotz Meldung eines Schadenereignisses „wegen der Ausgleichspflicht aufgrund einer Mehrfachversicherung“ als schadenfrei zu behandeln. Kunden werden in so einem Fall also nicht zurückgestuft und haben auch keine Kosten.

Plötzliche Kehrtwende

Jetzt die plötzliche Kehrtwende: Wie Huk24 procontra gegenüber bestätigt, hat man den fehlenden Passus nun in die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) aufgenommen. Das bedeutet, Kunden von Huk24 bleiben ab sofort im Fall einer Mehrfachversicherung schadenfrei. Wie eine Sprecherin des Versicherers betonte, soll das analog auch für Huk-Kunden gelten. Darüber hinaus wolle man diesen Schritt aber nicht weiter kommentieren, so die Sprecherin.

Ans Licht gekommen war die Lücke in den Versicherungsbedingungen durch einen Bericht des MDR, wonach ein Kunde nach einem Unfall in einer Dekra-Werkstatt von Huk24 zur Kasse gebeten worden war, obwohl er den Schaden gar nicht selbst verursacht hatte.

Der Dekra-Prüfer war nach der Inspektion mit seinem Fahrzeug rückwärts auf ein anderes, parkendes Auto aufgefahren. Die Dekra ist für solche Fälle natürlich versichert. Trotzdem sollte der Kunde 720 Euro an seinen Kfz-Versicherer zahlen und eine Rückstufung in den Schadensklassen um 14 Stufen in Kauf nehmen. Der Grund: Infolge einer in diesem Fall vorliegenden Mehrfachversicherung musste die Huk24 einen Teil der Unfall-Kosten übernehmen – und wollte sich dieses Geld von ihrem Kunden zurückholen.

Kein übliches Vorgehen

Üblich ist dieses Vorgehen in der Branche nicht. Normalerweise bleiben Kunden in solchen Fällen grundsätzlich schadenfrei und werden auch nicht zurückgestuft. Die entsprechenden Muster-Bedingungen des GDV sind allerdings nicht verbindlich – die einzelnen Versicherungen können von der Empfehlung abweichen. Nun kann auch für Huk-Kunden Entwarnung gegeben werden.

Long Story short

Huk24 hat bislang gegen eine wichtige Regelung in den Musterbedingungen für die Kfz-Versicherung verstoßen, die besagt, dass Kunden bei einem Unfall mit Mehrfachversicherung nicht zurückgestuft werden und keine Kosten tragen müssen. Nun hat der Versicherer den fehlenden Passus in die Allgemeinen Bedingungen für Kfz-Versicherungen (AKB) aufgenommen. Kunden bleiben nun auch bei Mehrfachversicherungen schadenfrei.