Solvency-II: GDV warnt vor gefährlichen Veränderungen für Versicherer
Die vorgeschlagenen Änderungen zur Solvency-II-Verordnung könnten laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zu erheblichen Belastungen für die Versicherungsbranche führen. In einer heute eingereichten Stellungnahme an die EU-Kommission warnt der Verband, dass die nachgelagerte Verordnung das Gegenteil dessen bewirken könnte, was ursprünglich beabsichtigt war. „Die überarbeitete Solvency-II-Richtlinie sollte den Unternehmen gezielte Entlastungen bieten, um stärkere Investitionen in die Wirtschaft und den Innovationsprozess zu ermöglichen. Doch mit der delegierten Verordnung könnte dieser Fortschritt verhindert werden“, erklärt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.
Kritik an den langfristigen Zinsen
Asmussen betont, dass Lebensversicherer Zinsen oft über Jahrzehnten garantieren und die Kundinnen und Kunden auf diese Zusagen vertrauen können. Um diese Versprechen langfristig zu erfüllen, benötigen die Versicherer jedoch eine stabile Methode zur Bewertung ihrer Verpflichtungen. Die geplante Methode zur Herleitung der langfristigen Zinsen sei jedoch unzureichend, da für die Bestimmung des First Smoothing Point (FSP) nur ein minimaler Sicherheitspuffer von einem Prozent vorgesehen ist. Der FSP ist eine Schlüsselelemente für die Bewertung von langfristigen Garantien (LTG) im Rahmen von Solvency II. Diese Methode sei aus Sicht des GDV nicht ausreichend, um die langfristige Stabilität zu gewährleisten, und könne zu erheblichen Schwankungen in den Bilanzen führen.
Bürokratie statt Entlastung: Berichtspflichten im Fokus
Der GDV kritisiert auch, dass die Verordnung das Ziel verfehlt, die Berichtspflichten für Versicherer zu reduzieren. Stattdessen soll die Bürokratie durch neue Anforderungen ausgeweitet werden. So wird im Entwurf die Veröffentlichung zusätzlicher Sensitivitätsanalysen im Solvency and Financial Condition Report gefordert. Asmussen stellt fest: „Damit wird der Umfang dieser ohnehin schon komplexen und schwer verständlichen Berichte noch weiter aufgebläht.“
Erleichterungen für kleinere Unternehmen unzureichend
Ein weiterer Kritikpunkt des GDV betrifft die vorgesehenen Erleichterungen für kleinere Versicherungsunternehmen. Zwar enthält der Entwurf Regelungen für sogenannte small and non-complex undertakings (SNCU), doch die Kriterien für diese Erleichterungen seien zu restriktiv. In der Praxis profitieren nur wenige Unternehmen von diesen Regelungen. Besonders problematisch ist die Formulierung, dass Unternehmen „allen aktuellen oder zukünftigen Risiken standhalten“ müssen. Diese Vorgabe sei zu vage und praktisch nicht nachweisbar. Der GDV fordert eine realistischere und praxistauglichere Ausgestaltung der Erleichterungen, damit diese tatsächlich Wirkung entfalten können.
Die delegierte Verordnung muss nach ihrer Verabschiedung noch von den Mitgliedsstaaten und dem Europäischen Parlament geprüft werden. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt tritt sie dann in Kraft.
Long Story short
Der GDV kritisiert die Anpassungen zur Solvency-II-Verordnung, da sie zu zusätzlichen Belastungen für die Versicherungsbranche führen könnten und das Gegenteil von beabsichtigten Entlastungen bewirken könnten.
Die geplante Methode zur Herleitung langfristiger Zinsen wird vom GDV als unzureichend angesehen, da der geringe Sicherheitspuffer das Risiko für Volatilität in den Bilanzen der Lebensversicherer erhöht.
Der GDV bemängelt zudem die Ausweitung der Berichtspflichten und fordert realistischere Erleichterungen für kleinere Versicherer, die derzeit von den vorgesehenen Regelungen nur begrenzt profitieren können.