Altersvorsorge

Steuervorteile von Rentenpolicen: Verbraucherzentrale-Berechnung sorgt für Kritik

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat kürzlich Berechnungen veröffentlicht, die zeigen sollen, dass die Steuerbegünstigung von Rentenversicherungen keinen Vorteil bietet. Dabei hat sie jedoch einige Aspekte unterschlagen, meinen Kritiker.

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15:06 Uhr | 26. Juni | 2025
Älterer Mann prüft am Computer Unterlagen

Ein genauer Blick lohnt sich: Private Rentenversicherungen können eine Reihe von Steuervorteilen bieten (Symbolfoto).

| Quelle: YorVen

Was Sie erfahren werden:

  • Wie sich die steuerlichen Vorteile von Rentenversicherungen im Vergleich zu ETF-Sparplänen auswirken..

  • Wichtige Faktoren, die bei der Entscheidung für oder gegen eine Rentenversicherung berücksichtigt werden sollten.

Lohnt sich der Steuerspareffekt privater Rentenversicherungen, der häufig als Vertriebsargument angeführt wird? Dieser Frage ist kürzlich die Verbraucherzentrale (VZ) Hamburg nachgegangen. Dazu hat sie eine fondsgebundene Rentenversicherung der Axa, bei der das Kapital in einem ETF angelegt wird, mit einem kostenlosen ETF-Sparplan bei einer Direktbank verglichen.

Zum Hintergrund: Laut Steuerrecht muss bei Rentenversicherungen nur die Hälfte der Erträge versteuert werden, wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre besteht, die versicherte Person älter als 60 bzw. 62 Jahre ist und der Betrag in einer Summe ausgezahlt wird.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist die Hälfte der Erträge nun nicht mehr mit der Abgeltungssteuer zu versteuern, sondern mit dem persönlichen Steuersatz. Es gilt außerdem ein Freibetrag von 15 Prozent, der von den Erträgen abgezogen wird, die sogenannte Teilfreistellung. Nur der Rest vom Ertrag unterliegt dann dem sogenannten Halbeinkünfteverfahren. Bei Aktienfonds – egal ob ETF oder nicht – sind 30 Prozent der Erträge steuerfrei. Der restliche Ertrag ist mit 26,375 Prozent zu versteuern (Abgeltungssteuer + Solidaritätszuschlag ohne Kirchensteuer).

Verbraucherzentrale kritisiert Kosten

Im Vergleich zu einem ETF-Sparplan lassen sich mit einer Rentenversicherung also Steuern sparen. Trotzdem liegt das vergleichbare Endvermögen der Rentenversicherung laut den Berechnungen der Verbraucherzentrale unter dem des ETF-Sparplans. Grund hierfür seien die höheren Kosten. „Versicherungen sind aus unserer Sicht keine geeigneten Altersvorsorgeprodukte“, so Sandra Klug, Abteilungsleiterin Geldanlage bei der Verbraucherzentrale Hamburg, gegenüber procontra.

Auch wenn auf den ersten Blick an den VZ-Berechnungen nichts zu beanstanden sein mag, fallen dabei doch einige Aspekte unter den Tisch. So bleibt bei der Betrachtung der ETF-Direktanlage zum Beispiel die Vorabpauschale unberücksichtigt, obwohl sie zu einer laufenden Besteuerung führen kann. Nicht thematisiert wird auch der Umstand, dass Umschichtungen, auch Rebalancing genannt, im Versicherungsmantel steuerfrei erfolgen können, während sie im Depot zu Veräußerungsgewinnen und damit zu Steuerzahlungen führen.

Viele Versicherte wählen Rentenzahlung

Thorsten Jess, Bereichsleiter Marketing & Kommunikation beim Maklerpool Fonds Finanz, stört sich vor allem daran, dass die Verbraucherzentrale ausschließlich auf die Einmalauszahlung am Ende der Laufzeit abhebt, obwohl viele Versicherte die steuerlich oft günstigere lebenslange Rentenzahlung wählten. Die Berechnungen gingen außerdem von einem unrealistisch hohen persönlichen Steuersatz von 42 Prozent aus und ließen zudem unerwähnt, dass die Erbschafts- und Nachlassregelung über Versicherungen Vorteile bieten könne.

„Kosten nicht einziges Kriterium"

Erst kürzlich hatte sich auch das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) kritisch mit einer Analyse der Stiftung Warentest auseinandergesetzt, in der es ebenfalls um die höheren Kosten von Fondspolicen im Vergleich zu ETF-Sparplänen gegangenen war. Auch hier waren laut IVFP viele Vorteile der Versicherung unter den Tisch gekehrt worden. „Die Kosten sind zweifellos ein wichtiges Kriterium – aber nicht das einzige“, so IVFP-Geschäftsführer Prof. Michael Hauer. „Eine faire Bewertung von Rentenversicherungen muss die Leistungen, die Flexibilität und die Bedürfnisse unterschiedlicher Kundengruppen gleichermaßen berücksichtigen.“