Kolumne
Spätestens seitdem die Vorgaben der EU-Taxonomie im Versicherungsvertrieb umgesetzt werden, sind die drei Buchstaben E, S und G zum unverrückbaren Bestandteil der Anlage- und Versicherungsberatung geworden. Anlageberater müssen ihre Kunden auf die Möglichkeit von nachhaltigen Investments hinweisen – und dies auch dokumentieren.
Als nachhaltig werden Finanzprodukte bezeichnet, wenn sie die drei Buchstaben des Akronyms ESG erfüllen: Umwelt (Ecology), Gesellschaft (Social) und Unternehmensführung (Governance). Produktanbieter schließen schon mal vorsorglich Unternehmen aus dem Anlageuniversum aus, bei denen ESG-Verletzungen am offensichtlichsten erscheinen.
Verbraucher mögen sich jedoch bisweilen fragen, wo nun das „F“ verortet werden könne, also die „finanzielle Nachhaltigkeit“. Zwar gibt es genügend Studien, die beweisen, dass ESG-konforme Investments nicht mit Renditeverlust verbunden sind. Aber reicht das? Muss dem Verbraucher nicht auch ein berechtigtes Interesse zugestanden werden, seine finanzielle Rendite zu mehren? Schließlich kommt eine solide aufgestellte Altersvorsorgeregelung der gesamten Gesellschaft zugute. Die Bekämpfung von Altersarmut wird nicht zuletzt von Seiten der Politik als zentrales Thema gesehen.
Erst, indem auch der finanziellen Rendite mehr Gewicht eingeräumt wird, kommen Anlageberater ihrer treuhänderischen Pflicht nach, Anlagerisiken wirklich nachhaltig zu verwalten. Hier kann man gut darin beraten sein, sich an den Zielen der Vereinten Nationen für eine nachhaltige Entwicklung zu orientieren. Diese Ziele (Sustainable Development Goals, SDG) berücksichtigen die Chancen, die sich etwa durch Vielfalt und Gleichberechtigung ergeben. Und die Bekämpfung von (Alters-) Armut wird unter den 17 Themenfeldern als Ziel Nummer 1 verortet.