Immer mehr Versicherer setzen auf nachhaltige Kapitalanlagen
Grundsätzlich bedeutet nachhaltiges Investieren, dass das angelegte Geld nicht nur finanzielle Renditen erwirtschaften soll, sondern auch soziale und ökologische Aspekte berücksichtigt werden. Dieser Nachhaltigkeitsgedanke spielt auch bei den deutschen Versicherern zunehmend eine wichtige Rolle. Gerade durch das Inkrafttreten der Verordnung zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsrisiken, rückt das Thema Nachhaltigkeit bei Investitionen zunehmend in den Fokus der Versicherer. Wie der Gesamtverband der Versicherer (GDV) bestätigt, werden auf rund 90 % der Kapitalanlagen der deutschen Versicherer Nachhaltigkeitskriterien angewendet. Die Kapitalanlage der Versicherer von derzeit 1,9 Billionen Euro soll bis 2050 netto-klimaneutral aufgestellt werden und schon 2025 sollen erste Verbesserungen in den Portfolios erkennbar sein. Dazu bekennen sich die Versicherer in der GDV-Nachhaltigkeitspositionierung. Und die deutschen Versicherer haben als erster Finanzsektor in Europa einen CO2-Fußabdruck für einen Teil ihrer Kapitalanlagen ermittelt: 71 Tonnen CO2-Äquivalent je investierter Million Euro. (CO2-Fußabdruck per 31.12.2021)
Laut einer Studie des Forums Nachhaltige Geldanlagen (FNG) betrug der Marktanteil nachhaltiger Publikumsfonds, Mandate und Spezialfonds 2021 9,4 % vom deutschen Gesamtfondsmarkt. Das ist ein Plus von 3,0 Prozentpunkten, im Vergleich zum Vorjahr. Nachhaltige Publikumsfonds erreichen einen Marktanteil von 16,7 %, in Bezug auf die Gesamtsumme der Publikumsfonds.
Nachhaltige Investition: So gehen die Versicherer vor
Bei den Versicherungen, die sich dazu entschieden haben, die Beiträge nachhaltig anzulegen, gibt es unterschiedliche Ansätze, dies umzusetzen.
Einige Versicherungen haben intern „Positiv-Listen“ erstellt, mit Aspekten, wonach Investitionen ausgesucht werden: Dabei werden Punkte wie Klimaschutz, nachhaltiges Wirtschaften, Gleichberechtigung und Chancengleichheit, erneuerbare Energien oder soziale Gerechtigkeit berücksichtigt. Im Umkehrschluss gibt es meistens auch „Negativ-Listen“ mit Faktoren, die bei der Investitionswahl ausgeschlossen werden: Beispielsweise Kohle- oder Kernkraftenergie, Waffenproduktion oder unfaire Herstellungsmethoden.
Manche Versicherungen setzen auf externe Ratingagenturen, die Unternehmen anhand von Nachhaltigkeitskriterien bewerten.
Bei vielen Versicherungen werden die sogenannten ESG-Kriterien angewandt: ESG steht für "Environment, Social, and Governance" (Umwelt, Soziales, Unternehmensführung) und bezieht sich auf die drei Hauptfaktoren, die von Unternehmen und Investoren berücksichtigt werden, um ihre Nachhaltigkeitsleistung zu bewerten. Anhand dieser Kriterien können die möglichen Investitionen kategorisiert und nach ihrer Nachhaltigkeit bewertet werden. Für die Versicherer ist es so einfacher, die nachhaltigen Investitionen herauszufiltern und hier tätig zu werden.
Schwierig wird es bei der genauen Betrachtung bzw. der genauen Aufschlüsselung der nachhaltigen Investitionen der Versicherer, denn jeder Versicherer entscheidet eigenverantwortlich über seine Anlagen.
Drei Beispiele der nachhaltigen Investitionen von Versicherern:
Die NV-Versicherungen geben auf ihrer Website an, dass sie im Jahr 2021 1.807.023 Euro nachhaltig investierten. Dabei flossen die Anlagen beispielsweise in Solar, Windkraft oder den Ausbau von Ladestationen für E-Autos.
Die Allianz gibt auf ihrer Website an, dass sich ihre Investitionsentscheidungen an den ESG-Kriterien orientieren. Seit 2005 hat die Allianz Lebensversicherung 2,7 Mrd. Euro in erneuerbare Energien, 4,1 Mrd. Euro in nachhaltige Immobilien und 8,9 Mrd. Euro in nachhaltige Unternehmensaktivitäten (Green Bonds, Social Bonds, Sustainability Bonds) investiert.
Die R+V Versicherung beschreibt auf ihrer Website ihre nachhaltige Anlagestrategie: Sie hat als ein großer deutscher Versicherer ein Anlagevermögen von rund 100 Milliarden Euro und ist überzeugt davon, dass nachhaltiges Investieren die klassischen Kapitalanlagekriterien wie Rendite, Sicherheit und Qualität unterstützt. Es wird konkret die Waffen- und Lebensmittelspekulation ausgeschlossen.