GKV-Grenzen steigen – PKV-Direktor warnt vor Wettbewerbsverzerrung
Wer gut verdient, zahlt ab Januar 2026 höhere Beiträge für die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung. Die neuen Grenzwerte hat das Bundeskabinett jetzt beschlossen.
Das ändert sich in der Krankenversicherung
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) soll sich die Beitragsbemessungsgrenze 2026 auf jährlich 69.750 Euro beziehungsweise 5.812,50 Euro im Monat erhöhen. 2025 waren es noch 66.150 Euro im Jahr beziehungsweise 5.512,50 Euro im Monat.
Die Beitragsbemessungsgrenze markiert das maximale Bruttoeinkommen, bis zu dem Beiträge in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhoben werden. Der Verdienst, der über diese Einkommensgrenze hinausgeht, ist beitragsfrei.
Eine andere wichtige Kennzahl ist die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie bezeichnet den Einkommenshöchstbetrag, bis zu dem Beschäftigte gesetzlich krankenversichert sein müssen. Wer über diesen Betrag hinaus verdient, kann sich privat krankenversichern lassen.
Ab dem kommenden Jahr soll sich die Versicherungspflichtgrenze auf jährlich 77.400 Euro beziehungsweise monatlich 6.450 Euro belaufen. 2025 waren es noch 73.800 Euro beziehungsweise 6.150 Euro im Monat.
„Einschränkung der Wahlfreiheit"
Für Florian Reuther, Direktor des Verbands der Privaten Krankenversicherung (PKV), sind das keine guten Nachrichten. Insbesondere die „massive Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze“ ist ihm ein Dorn im Auge, weil damit der Wechsel in die private Krankenversicherung erschwert werde – für Reuther eine „Wettbewerbsverzerrung zulasten der privaten Krankenversicherung und eine Einschränkung der Wahlfreiheit von Millionen Angestellten.“
Nach Ansicht des PKV-Verbandsdirektors sollte die Versicherungspflichtgrenze wieder auf das identische Niveau der Beitragsbemessungsgrenze gesenkt werden, so wie das bis Ende 2002 der Fall war. Danach seien beide Grenzwerte von der damaligen rot-grünen Bundesregierung entkoppelt und die Wahlfreiheit so immer mehr beschnitten worden. „Dabei garantiert der Wettbewerb zwischen GKV und PKV das hohe Versorgungsniveau in Deutschland“, so Reuther.
Das ändert sich in der Rentenversicherung
Auch die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung soll steigen – und zwar auf 8.450 Euro im Monat. 2025 belief sich die Grenze auf 8.050 Euro monatlich.
In der knappschaftlichen Rentenversicherung wird sich die Einkommensgrenze nach dem Willen der Bundesregierung von 9.900 auf 10.400 Euro im Monat erhöhen. In dieser Rentenversicherung sind Beschäftigte im Bergbau versichert. Sie berücksichtigt deren besondere gesundheitliche Beanspruchung.
Das Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung, das zur Bestimmung der Entgeltpunkte im jeweiligen Kalenderjahr dient, soll für 2026 vorläufig 51.944 Euro im Jahr betragen. 2025 waren es 50.493 Euro.
Warum werden die Grenzwerte angepasst?
Die Bundesregierung ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung jährlich neu zu bestimmen. Die Berechnung orientiert sich an der Entwicklung der Einkommen.
„Ohne Anpassung der Versicherungspflichtgrenze und der Beitragsbemessungsgrenzen würde der Beitrag von Spitzenverdienern an der Finanzierung der Sozialversicherung sinken“, heißt es in einer Stellungnahme der Regierung dazu. Die Kosten für die soziale Sicherung würden sich nach und nach stärker auf die niedrigeren Einkommen verschieben.
Gleichzeitig würde das Absicherungsniveau für Besserverdienende sinken: Sie erhielten trotz steigender Löhne geringere Rentenansprüche. Denn für Einkommen über der Bemessungsgrenze werden keine Beiträge geleistet und somit keine Rentenansprüche erworben.
Rechengrößen ab 1. Januar 2026 im Überblick
Rechengröße |
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Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung | 8.450 Euro im Monat / 101.400 im Jahr |
Beitragsbemessungsgrenze in der knappschaftlichen Rentenversicherung | 10.400 Euro im Monat / 124.800 im Jahr |
Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung | 77.400 Euro im Jahr / 6.450 Euro im Monat |
Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung | 69.750 Euro im Jahr / 5.812,50 Euro im Monat |
Vorläufiges Durchschnittsentgelt für 2026 in der Rentenversicherung | 51.944 Euro im Jahr |