Sozialabgaben auf Kapitalgewinne
Robert Habeck stößt mit seinem Vorschlag, Sozialabgaben auf Kapitalerträge zu erheben, weiterhin auf breiten Widerspruch. Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) zum Beispiel hält die Idee für nicht durchdacht und auch nicht für durchführbar.
Würde der Vorschlag tatsächlich umgesetzt, brächte das massive Probleme mit sich, so der SdK-Vorstandsvorsitzende Daniel Bauer zu procontra. „Jeder Pflichtversicherte müsste dann am Ende des Jahres nochmal neben seinem Einkommen auch die Kapitaleinkünfte der Einzugsstelle offenlegen. Man müsste wohl mehrere Millionen Unterlagen prüfen, was sicherlich tausende Verwaltungsstellen benötigen würde. Denn automatisch dürfte ein Abgleich im bisherigen System kaum machbar sein.“
Die SdK stößt sich auch daran, dass von den Habeck-Plänen vor allem Haushalte betroffen sein würden, bei denen das normale Arbeitseinkommen unter der geltenden Beitragsbemessungsgrenze liege und nicht Gutverdiener mit hohen Kapitalerträgen. „Und was macht man mit den PKV-Versicherten?“ fragt SdK-Chef Bauer. „Müssten diese dann gar keine Krankenkassenbeiträge auf Kapitalerträge zahlen?“
Würden die Vorschläge umgesetzt, wäre der Schaden für die Wirtschaft und die einzelnen Sparer enorm, glaubt Bauer. „Damit würden alle Bestrebungen untergraben, dass man mehr für das Alter vorsorgt und auf lange Sicht würde das den Kapitalstock der Bundesrepublik gefährden und somit die Substanz unserer Wirtschaft.“
Da Institut der deutschen Wirtschaft (IW) hat unterdessen einmal konkret durchgerechnet, was die Habeck-Pläne für Privatanleger bedeuten würden.
Wer bei einer Rendite von fünf Prozent 100.000 Euro investiert, erzielt Kapitalerträge in Höhe von 5.000 Euro im Jahr.
Nach Berücksichtigung des Sparerfreibetrages von 1.000 Euro gehen von den restlichen 4.000 Euro gut 26 Prozent in Form von Steuern und Solidaritätszuschlag an den Staat, also 1.055 Euro.
Die Nettorendite liegt dann nur noch bei 3,9 Prozent.
Fallen jetzt zusätzlich noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an, gehen unter Berücksichtigung des Sparerfreibetrages weitere 852 Euro an den Staat – eine Nettorendite von gerade einmal 3,1 Prozent bliebe übrig.
„Rund 38 Prozent der Kapitalmarktrendite würden damit dem Staat zufallen, obwohl er nicht das Investitionsrisiko trägt", sagt Tobias Hentze, IW-Leiter des Clusters Staat, Steuern und Soziale Sicherung. „Bei höheren Kapitalerträgen steigt der Anteil für den Staat sogar noch weiter, da die Bedeutung des Sparerfreibetrages abnimmt. Am Ende blieben nur neue Bürokratielasten für Steuerzahler und Finanzämter. Habecks Vorschlag konterkariert jeden Anreiz, für das Alter privat vorzusorgen."