Urteil

Allianz Lebensversicherung siegt in sechsjährigem Streit

Im Streit um die Verteilung von Überschussbeteiligungen hat die Allianz vor dem Bundesgerichtshof einen Sieg für sich verbucht. Die Verbraucherzentrale Hamburg sieht durch das Urteil Nachteile für Verbraucher.

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09:09 Uhr | 19. September | 2024
Fahnen der Allianz im Wind

Die Allianz hat einen Streit um die Verteilung von Überschussbeteiligungen gegen die Verbraucherzentrale Hamburg gewonnen.

| Quelle: Allianz

Insgesamt sechs Jahre dauerte der Rechtsstreit zwischen der Verbraucherzentrale Hamburg und der Allianz. Nun hat der Bundesgerichtshof eine finale Entscheidung getroffen: Das Vorsorgekonzept „Perspektive“ des Münchener Versicherers verstößt nicht gegen die Mindestzuführungsverordnung, Versicherte mit älteren Verträgen werden folglich nicht benachteiligt.

Doch einmal ganz von vorne: Erwirtschaftet der Versicherer mit seiner Kapitalanlage mehr als ursprünglich gedacht, muss er diese Gewinne zum Teil an die Versicherten weiterreichen – die Rede ist hier von der sogenannten Überschussbeteiligung. Die Verbraucherschützer stießen sich nun daran, dass die Verteilung der Überschüsse an die Kunden „unausgewogen“ sei.

Verbraucher, die einen „Perspektive“-Vertrag 2017 oder später abgeschlossen hatten, erhielten eine Gesamtverzinsung in Höhe von 3,7 Prozent. Bei den Kunden mit älteren Tarifen (1994 – 2016) lag die Gesamtverzinsung indes nur bei 3,4 Prozent. Und das, so kritisiert es die Verbraucherzentrale, obwohl es die älteren Verträge waren, die überwiegend die Überschüsse generierten und somit einen höheren Anteil an den Überschüssen erwirtschafteten als die jüngeren Tarife. Für die Verbraucherschützer ist das ein klarer Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, der sich aus Art. 138 Absatz II des Versicherungsaufsichtsgesetzes ergibt.

Doch mit dieser Ansicht konnten sich die Verbraucherschützer nicht durchsetzen. Nachdem das Landgericht Stuttgart der Klage zumindest in Teilen – die Verbraucherschützer bemängeln noch weitere Klauseln in den Verträgen - stattgegeben hatte,  lehnten sowohl das OLG Stuttgart als auch jetzt der BGH die Klage ab.

Die Allianz begrüßte das Urteil und die mit dem Urteil verbundene Rechtssicherheit. Die Verbraucherzentrale Hamburg befürchtet indes, dass sich das Urteil  zum Nachteil von Verbrauchern auf den Vertrieb von Rentenversicherungen auswirken wird. „Die begünstigte Überschussbeteiligung von jüngeren Verträgen könnte Schule machen und Vertriebskräfte dies als absatzförderndes Argument nutzen“, so die Befürchtung.