Nach dem Bafin-Appell

Kontrollen nehmen zu: Vermittler sollten Geldwäsche-Pflichten ernst nehmen

Die Bafin fordert von Versicherern eine bessere Geldwäsche-Bekämpfung. Auch Vermittler sollten ihre GwG-Pflichten ernst nehmen. Denn die Kontrollen nehmen zu und bei Verstößen können hohe Strafen drohen.

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14:07 Uhr | 04. Juli | 2024
Euro-Banknoten an einer Wächeleine

"Gewaschenes Geld": Vermittler sollten ihre geldwäscherechtlichen Pflichten ernst nehmen.

| Quelle: Thanasis

Die deutsche Finanzaufsicht Bafin hat die Versicherer jetzt zu mehr Kontrollen in der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufgefordert. Steigende Risiken sieht die Behörde vor allem bei flexibel ausgestalteten Lebensversicherungen, bei denen die angelegten Gelder häufig kurzfristig verfügbar sind.

„Im Gegensatz zur herkömmlichen Lebensversicherung, bei der regelmäßige und gleichbleibende Prämienzahlungen erfolgen, ermöglichen flexible Ein- und Auszahlungen viele Transaktionen innerhalb eines relativ kurzen Zeitraumes in einem Vertrag“, sagt Bafin-Experte Carsten Sperl. Diese zusätzlichen unregelmäßigen Zahlungen machten es kompliziert, die Mittelzu- bzw. –abflüsse zu überwachen.

Banknahe Produkte erhöhen das Risiko

Auch die vielen banknahen Geschäfte der Versicherungsunternehmen, wie beispielsweise Tagesgelder oder Darlehensgeschäfte, bringen aus Sicht der Bafin zusätzliche Herausforderungen für die Geldwäscheprävention mit sich. „Wir empfehlen den Unternehmen mit einem entsprechenden Produktportfolio daher dringend, ein weitreichendes IT-Monitoring einzuführen“, so Sperl.

Thema gewinnt an Brisanz

Dass die Bafin sich genötigt sieht, die Versicherungsunternehmen in Sachen Geldwäsche-Prävention öffentlich anzuzählen, zeigt, wie brisant das Thema inzwischen offenbar geworden ist. Auch Vermittler tun deshalb gut daran, ihre geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten ernst zu nehmen. Zumal Kontrollen zunehmen und bei Verstößen empfindliche Strafen drohen, wie eine procontra-Recherche ergab.

Zur Erinnerung: Wer Lebensversicherungen, Darlehen oder Kapitalanlageprodukte vermittelt, fällt unter die Pflichten des Geldwäschegesetzes (GwG), auch wenn es nur um einen einzigen Vermittlungsvorgang pro Jahr geht. Ausgenommen sind lediglich reine Sachmakler und gebundene Vertreter. Auch Finanzanlagenvermittler sind betroffen, es sei denn, sie vermitteln ausschließlich Kapitalanlagen, die von Unternehmen vertrieben werden, die selbst unter die GwG-Pflichten fallen.

 „Die betroffenen Vermittler müssen über ein Risikomanagement und interne Sicherungsmaßnahmen verfügen. Sie müssen ihre Beschäftigten entsprechend schulen und haben spezielle Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und Sorgfaltspflichten“, erklärt Norman Wirth, Vorstand des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW.

Wichtig: Seit Anfang des Jahres sind Vermittler, die dem GwG unterliegen, außerdem verpflichtet, sich auf dem Meldeportal goAML zu registrieren, über das Verdachtsmeldungen auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung entgegengenommen werden.

Anlasslose Kontrollen nehmen zu

Die Aufsicht über die Versicherungsvermittler liegt bei den entsprechenden Länderbehörden wie etwa den Landeskriminalämtern, nicht bei der Bafin und auch nicht bei der IHK. Und offenbar nehmen die Kontrollen durch diese Behörden seit einiger Zeit zu. Das jedenfalls hat man beim AfW beobachtet.

"Es werden zunehmend anlasslose Kontrollen durchgeführt", so Norman Wirth gegenüber procontra. „In der Regel durch Anschreiben mit einem längeren Fragebogen und der Aufforderung zur Übersendung des Geldwäschekonzeptes.“ Auch der BVK weiß von formulargestützten sowie von Vor-Ort-Kontrollen zu berichten.

Im Extremfall drohen hohe Geldstrafen

Bei Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorgaben drohen im Extremfall hohe Bußgelder. „Tatsächlich sieht das Gesetz bereits für die bloße Nichtanfertigung einer Risikoanalyse ein Bußgeldrahmen bis zu 100.000 Euro vor, der im Vorsatzfall auch auf 150.000 Euro erhöht werden kann. Bei Erstverstößen werden diese Maximalrahmen nicht ausgeschöpft, jedoch schnell Strafen von 3.000 bis 5.000 Euro verhängt“, erklärt Martin Klein, Vorstand des Votum-Verbandes, auf Nachfrage.

Es verstehe sich aber von selbst, dass es sich dann nur um Verstöße handele, die sich gegen die bestehenden Sorgfaltspflichten richteten. „Wer aktiv Geldwäschevorgänge unterstützt, gelangt in einen ganz anderen Strafrahmen, der in die Millionen Euro geht. Er muss zudem damit rechnen, dass er wegen mangelnder Zuverlässigkeit auch seine Zulassung verlieren kann“, so Klein.