Nachlassregelungen

„Ohne Vorkehrungen erlöschen die Maklerverträge“

Warum Makler dringend einen Notfallplan brauchen, der ihren Nachlass regelt, erklärt Rechtsanwalt Norman Wirth.

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09:03 Uhr | 03. März | 2023
Rechtsanwalt Norman Wirth

Ohne konkrete Vorkehrungen erlöschen beim Tod des Maklers die Maklerverträge und Maklervollmachten, warnt Rechtsanwalt Norman Wirth.

| Quelle: Wirth

procontra: Angenommen ein Makler verstirbt plötzlich und hat sich vorher nicht um einen Notfallplan für den Nachlass gekümmert: Welche Probleme können für die Erben und Kunden entstehen?

Norman Wirth: Das ist extrem vielfältig. Wenn keine konkreten Vorkehrungen getroffen wurden, erlöschen beim Tod des Maklers die Maklerverträge und Maklervollmachten. In der Regel reichen die normalen Willensbekundungen in einem privaten Testament für das Unternehmen nicht. Bei der Vererbung von Gesellschaftsanteilen kann es zu Ärger kommen, wenn Erben damit in das Unternehmen eintreten, die zuvor nichts mit der Branche zu tun hatten und dann eventuell falsche oder willkürliche Entscheidungen treffen. In diesem Fall ist es besser, wenn Erben eine monetäre Abfindung erhalten – auf der Grundlage einer exakten Regelung zur Bewertung.

procontra: Welche Vorsorge sollten Makler treffen, um diese Probleme zu verhindern?

Wirth: Wir reden über Basics, die jeder Unternehmer beachten sollte. Es braucht einen Notfallplan – digital oder analog – für den Fall der Fälle, also quasi einen Notfallordner. So etwas gibt zum Beispiel über die Industrie- und Handelskammern oder auch branchenspezifischer, bei den entsprechenden Beratern. Eine gute Vorsorge besteht im Wechsel vom Einzelunternehmer zur juristischen Rechtsform. Im Gesellschaftsvertrag sollten Regelungen für den Notfall festgehalten werden, also für das Ausscheiden wegen Krankheit oder Alter, mit Angaben zur Abfindung und Wertermittlung. Wer es vorzieht als Einzelunternehmer tätig zu sein, sollte mindestens auf einen State-of-the-Art-Maklervertrag achten, sowie auf eine korrekte Maklervollmacht, die Datenschutzeinwilligung der Kunden und eine konkrete Rechtsnachfolge, ergänzt durch ein Unternehmertestament.

procontra: Welchen Ausgang nehmen strittige Fälle, wenn kein Notfallplan vorliegt?

Wirth: Solche Streitigkeiten schreien quasi nach einer Einigung, die kostensparend auch außergerichtlich möglich sein sollte. Wenn es um einen Streit nach einer Unternehmensübergabe oder einem Verkauf geht, ist das eine juristische Feinarbeit an den vorhandenen Unterlagen entlang. Und oft ist auch psychologisches Geschick gefragt. Schließlich sind diesen Fällen häufig dramatische Ereignisse, wie eine schwere Krankheit oder ein plötzlicher Tod, vorausgegangen.