Unerlaubte Bank- und Versicherungsgeschäfte
Auf Anordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) werden seit dem frühen Mittwochmorgen zehn Objekte der Vereinigung „Königreich Deutschland“ in mehreren Bundesländern durchsucht. Wie die Aufsichtsbehörde heute mitteilte, wird sie dabei von der Deutschen Bundesbank, dem Landeskriminalamt Sachsen sowie von den Bereitschaftspolizeien des Landes Sachsen und des Bundes und der örtlichen Polizei unterstützt. Mit den Durchsuchungen verfolge man das Ziel, die mutmaßlich unerlaubt betriebenen Finanzgeschäfte des „Königreich Deutschland“ transparent zu machen, um das Ausmaß dieser Geschäfte, sowie die Verbindungen und Netzwerke dieser Vereinigung aufzuklären.
Dabei hat die BaFin vor allem einen Mann im Visier: Peter Fitzek. Zwar nennt die Behörde ihn nicht namentlich in ihrer Mitteilung. Sie spricht aber von einem hinter dem „Königreich Deutschland" stehenden Hauptbeschuldigten, dessen unerlaubt betriebene Geschäfte sie mehrfach untersagt habe. Wie es in der Mitteilung weiter heißt, habe der selbsternannte „König von Deutschland“ seine unerlaubten Geschäfte in immer wieder neuen Anläufen fortgesetzt – trotz verwaltungsrechtlicher Zwangsmaßnahmen, einer Verurteilung wegen unerlaubter Versicherungsgeschäfte und trotz der zwangsweisen Schließung von „Repräsentanzen“ seiner „GemeinwohlKasse“ durch die BaFin im Februar 2023.
Fitzek wird der Reichsbürgerszene zugeordnet. Deren Anhänger erkennen die Bundesrepublik Deutschland nicht an und sehen sich eher als „Selbstverwalter“. Neben selbst ausgestellten, rechtlich ungültigen, Ausweisen gehört offenbar auch der Betrieb eigener Banken und Versicherer zu ihrem Portfolio. Im Juli war Fitzek wegen Körperverletzung und Beleidigung eigentlich zu acht Monaten Haft verurteilt worden. Laut einem mdr-Bericht ging er dagegen jedoch in Berufung und blieb auf freiem Fuß – offenbar um weiterhin seine selbstkonstruierten Finanzgeschäfte anzubieten.
Ob ihm diese letztendlich zum Verhängnis werden, bleibt abzuwarten. Die BaFin jedenfalls betont in ihrer Mitteilung, dass „die illegalen Bank- und Versicherungsgeschäfte des ‚Königreichs Deutschland‘ Straftaten sind, die mit Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet werden können.“