„Wir zahlen nicht für Ihre Behandlung – wir zahlen für Ihre Heilung“, lautet die Werbebotschaft auf der Website „Ärzte mit Grenzen“. Das allein klingt erst einmal nicht allzu absurd. Aber es braucht nur wenige Sekunden, um den auf der Seite gebotenen Irrsinn als solchen zu erfassen. Kostprobe gefällig? „Durch einen erhöhten Krankenversicherungsbeitrag umgehen Sie geschickt Steuern, welche eh sinnlos verschwendet werden, und bauen sich systematisch ein Vermögen aus Anleihen auf unterschiedliche Medizinische Produkte auf“ (sic), heißt es dort.
So wird für vermeintliche Krankenversicherungsleistungen geworben, über die man sich unter der angegebenen Festnetznummer informieren kann. Auch das Abrechnungssystem ist, nun ja, unkonventionell: „Sie wollen sich beim Arztbesuch nicht wie Schlachtvieh fühlen? Dann sind Sie bei uns genau richtig: Teilen Sie uns Ihre Wünsche mit und wir bezahlen Ihren Arzt mit den passenden Forschungsanleihen. Ihr Arzt kann diese dann einfach in € wechseln und den Kassensatz einstreichen oder mehr daraus machen.“ Zu dem fragwürdigen Vorsorgeangebot gibt es noch allerlei – selbstverständlich jedes Fachwissen entbehrende – gesundheitliche „Aufklärung“, zum Beispiel: „Bei den meisten Krebsarten handelt es sich um Geschlechtskrankheiten“.
Hinter der Seite steckt Samuel Speitelsbach (im Impressum genannt wird „Manfred Speitelsbach“). Der Mitte-30-Jährige, nach eigenen Angaben Diplom-Ingenieur Technologiemanagement, hat in seiner baden-württembergischen Heimat bereits zweifelhafte Berühmtheit erlangt. Mehrfach war er in verschiedenen Landkreisen als Bürgermeisterkandidat angetreten. Lokalmedien zufolge war er in seinen Bewerbungsreden mit rechtsextremen Tendenzen und wirren Äußerungen aufgefallen, hatte sogar Strafanzeigen kassiert.
Am Mittwoch reagierte die BaFin nun mit einem knappen Hinweis auf ihrer Webseite: „Die BaFin hat Anhaltspunkte, dass Herr Speitelsbach, Mosbach, unerlaubt eine Krankenversicherung anbietet. Speitelsbach wirbt im Internet für eine Absicherung im Krankheitsfall. Er verfügt über keine Erlaubnis der BaFin zum Betrieb einer Krankenversicherung.“