Fehlerhaftes Verhalten kann nicht nur „Directors and Officers“ in Unternehmen teuer zu stehen kommen, sondern auch den Vorsitzenden des Fußballclubs um die Ecke oder andere Vereinsfunktionäre. So berichtete vor einiger Zeit unter anderem das „Handelsblatt“ über den Vorstand eines Golfclubs, der nicht daran gedacht hatte, den Pachtvertrag über das Vereinsgelände rechtzeitig zu den bestehenden Konditionen zu verlängern. Die Folge: Der Verpächter bestand bei der Verlängerung auf einer erheblich höheren Pacht. Der Verein forderte die Mehrkosten als Schadenersatz von dem Vorstand ein.
In einem solchen Fall gleicht eine D&O-Versicherung nicht nur den finanziellen Schaden aus, sondern hilft auch, den Vereinsfrieden wiederherzustellen. Ursprünglich als Berufshaftpflichtversicherung für Vorstände, Geschäftsführer und andere Führungskräfte von Unternehmen angelegt, kann eine D&O-Police heute auch für leitende Mitglieder von Non-Profit-Organisationen abgeschlossen werden. Dazu zählen auch eingetragene Verein.
So schnell sind Vereinsvorstände in der Haftung
Immerhin hat der Gesetzgeber die Situation ehrenamtlich tätiger Vereinsfunktionäre (also mit einer Vergütung von bis zu 720 Euro jährlich) 2009 dahingehend verbessert, dass sie nur noch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften. Ist dies der Fall, gilt allerdings: Der Vorstand eines eingetragenen Vereins muss unbegrenzt für Vermögensschäden geradestehen, die Dritten oder dem Verein selbst zugefügt werden (Innen- beziehungsweise Außenhaftung).
Die Praxis zeigt: So etwas passiert schneller als man denkt, etwa wenn …
Restrisiko bleibt auch für Ehrenamtler
Mit der Beschränkung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz wurde die Haftung für Ehrenamtler zwar beschränkt. Experten weisen aber immer wieder darauf hin, dass dennoch ein Restrisiko bleibt. Denn: Welcher Grad an Fahrlässigkeit vorlag, muss oft in langwierigen Prozessen geklärt werden. Daraus entstehen weitere Kosten. Funktionäre, die für ihre Tätigkeit mit mehr als 720 Euro pro Jahr entlohnt werden, haften ohnehin – ähnlich wie Unternehmensmanager – für jeden Fehler unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen.
Eine gute D&O-Versicherung ist jedem Verein also dringend zu empfehlen. Auch für den Fall, dass als Basisschutz bereits eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung besteht, kann sie immer noch eine sinnvolle Ergänzung sein – vor allem, wenn im Verein gelegentlich auch größere Summen bewegt werden.