D&O-Versicherung: Warum Führungskräfte auf diesen Schutz nicht verzichten sollten
Die D&O-Versicherung kommt aus den USA und gehört inzwischen auch bei deutschen Unternehmen zu den wichtigsten Spezialversicherungen. D&O steht für „Directors and Officers“. Es handelt sich also um eine Berufshaftpflichtversicherung, die ein Unternehmen für seine Führungskräfte abschließt, in der Regel Manager, Vorstände und Geschäftsführer. Denn die sind nicht nur wegen einer oft unübersichtlichen Rechtslage und komplizierten Compliance-Regeln hohen Haftungsrisiken ausgesetzt. Hinzu kommt, dass für Leitungsgremien in Deutschland eine sogenannte gesamtschuldnerische Haftung besteht. Das heißt: Ein Entscheider haftet nicht nur für seine eigenen Fehler oder Versäumnisse, sondern auch für Fehler aller anderen Mitglieder des Führungsgremiums, dem er angehört. Und: Manager haften auch für unabsichtlich oder fahrlässig begangene Fehler unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen.
Ansprüche gegen Geschäftsführer steigen seit Jahren
Lars Heitmann, Abteilungsleiter Professional Risks bei der Funk-Gruppe, sieht deshalb in diesem Bereich „ein schier unendliches Haftungsfeld“. „Wir beobachten seit Jahren eine steigende Anspruchsmentalität gegenüber Geschäftsführern“, so der D&O-Experte in einem Blogbeitrag. Häufig gehe es dabei „um Aufsichts- oder Kontrollverschulden, das sich aus dem Fehlverhalten anderer Unternehmensmitarbeiter ableitet“.Gründe für eine D&O-Versicherung gibt es also mehr als genug. Bei der Haftung unterscheiden Juristen zwischen Innen- und Außenhaftung. Letztere betrifft Ansprüche Dritter, also von außerhalb des Unternehmens, die durch einen Managementfehler entstanden sind. In 90 Prozent aller Fälle geht es aber um Fragen der Innenhaftung, also Ansprüche des eigenen Unternehmens gegen einen leitenden Mitarbeiter.
Schadenbeispiele aus der Praxis
Eine kleine Nachlässigkeit kann unter Umständen bereits gravierende Folgen haben – auch bei kleinen und mittleren Unternehmen. So verweisen Experten von KuV24-manager.de, einer Beratungsplattform für Geschäftsführer, Vorstände und andere Führungskräfte, auf den Fall eines kleinen Maschinenbauunternehmens. Der Personalverantwortliche hatte bei der Einstellung eines Controllers kein polizeiliches Führungszeugnis verlangt. Der vorbestrafte neue Mitarbeiter veruntreute mehr als 100.000 Euro, die das Unternehmen von seinem leitenden Angestellten erstattet haben wollte. Hier sprang letztlich die D&V-Versicherung ein.
Ein anderer Schadensfall kann eintreten, wenn zum Beispiel Teile eines Unternehmens verkauft werden sollen. Der verkaufsleitende Geschäftsführer eines Betriebes schloss die Veräußerung unter dem Marktpreis ab – und wurde für den Verlust haftbar gemacht. Auch in einem solchen Fall hilft eine D&O-Police.Von Zeit zu Zeit machen auch spektakuläre Fälle Schlagzeigen. So wollte etwa der Volkswagenkonzern im Zuge der „Spesenaffäre“ vor einigen Jahren von den beteiligten Betriebsräten den entstandenen Schaden von 4,5 Millionen Euro erstattet bekommen. Was in der Aufregung um den Skandal in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen wurde: Auch hier leistete schließlich die vom Konzern abgeschlossene D&O-Versicherung die Entschädigung.
Übrigens: Policen lassen sich auch zeitlich unbegrenzt rückwirkend und mit Versicherungsschutz für Familienangehörige und Erben abschließen.