Schadenfall der Woche

Versicherer scheitert nach Kraftwerksexplosion mit 65-Millionen-Klage

2014 kam es im hessischen Kraftwerk Staudinger zu einer schweren Explosion. Die Versicherung des Kraftwerkbetreibers versucht seitdem, den Schaden von einem Subunternehmen erstattet zu bekommen. Nun scheiterte der Versicherer vor dem OLG Frankfurt.

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13:09 Uhr | 05. September | 2024
Schadenfall der Woche

Zwei Jahre dauerte das Verfahren um den insolventen Goldhändler PIM, 200 Zeugen wurden währenddessen vernommen.

| Quelle: procontra

Zehn Jahre nach einer schweren Explosion im hessischen Kraftwerk Staudinger ist der zuständige Versicherer mit seiner Klage auf Regress gescheitert. Der Versicherer verlangte Schadenersatz in Höhe von 65 Millionen Euro von einer Firma, die eine Routineuntersuchung der Kesselumwälzpumpe zwei Jahre vor der Explosion vorgenommen hatte. Bei der Untersuchung, die mittels Ultraschall durchgeführt worden war, waren keine Risse bei der Pumpe festgestellt worden.

Durch die Explosion entstand ein Millionen-Schaden, wie der Betreiber Eon 2014 bekannt gab. Der damals mit Steinkohle betriebene Block 5 des Kraftwerks musste längere Zeit heruntergefahren werden.

Nachdem der Versicherer für den entstandenen Schaden aufgekommen war, versuchte er, sich das Geld bei der damals für die Untersuchung verantwortlichen Firma zurückzuholen. Der Vorwurf: Verletzung des Verkehrssicherungspflicht in Form einer unvollständigen Prüfung und darauf basierender Ausfertigung eines unvollständigen Prüfprotokolls.

Nächster Rückschlag für Versicherer

Nachdem die Klage des Versicherers bereits zuvor vom Landgericht Hanau abgelehnt worden war, folgte nun vor dem OLG Frankfurt (Az: 9 U 58/22; Urteil vom 4. September 2024) der nächste Rückschlag.

Zum einen sei der Betreiber des Kraftwerks selbst verkehrssicherheitspflichtig: Er muss die Sicherheit des Kraftwerks sicherstellen. Da diese Pflicht nicht auf die beklagte Firma übergegangen sei, kann sie gegen diese nicht verstoßen haben.

Zudem fehlte es dem Gericht am Beweis, dass die behauptete Pflichtverletzung letztlich für den Unfall verantwortlich war. Einen solchen Beweis habe die Versicherung jedoch zu erbringen.

Fest steht nur, dass die zerborstene Kesselumwälzpumpe durch verschiedene Temperatur- und Druckzustände einer höheren Belastung ausgesetzt war. Allerdings hat der Kraftwerksbetreiber mittlerweile einige der Bruchstücke von damals vernichtet. Auch die Betriebsdaten liegen nicht vollständig vor. Auch vor dem Gerichtsverfahren vorgenommene Untersuchungen hatten nicht klären können, ob ein Ermüdungsriss – hier kam es letztlich zum Bruch des Gehäuses Explosion – zum Zeitpunkt der Inspektion bereits vorgelegen habe. 

Da der Versicherer folglich keine Pflichtverletzung der untersuchenden Firma nachweisen konnte, wies das OLG Frankfurt deren Klage zurück. Eine Revision vor dem BGH ließen die Frankfurter Richter nicht zu – allerdings kann der Versicherer hiergegen noch Nichtzulassungsbeschwerde einlegen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.