D&O-Versicherung

Ex-Wirecard-Buchhalter scheitert mit Klage gegen Chubb

Von seiner Manager-Haftpflicht verlangte der ehemalige Mitarbeiter der mittlerweile insolventen Wirecard AG mehr Geld zur Deckung seiner Anwaltskosten. Die Klage blieb jedoch erfolglos.

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13:12 Uhr | 02. Dezember | 2024
Kameraleuten warten vor der Firmenzentrale von Wirecard

Der einstige Chefbuchhalter des mittlerweile insolventen Zahlungsdienstleisters Wirecard scheiterte mit einer Klage gegen seinen D&O-Versicherer.

| Quelle: Lennart Preiss / Freier Fotograf

Der einstige Chefbuchhalter des Zahlungsdienstleisters Wirecard Stephan von Erffa ist mit einer Klage gegen seine D&O-Versicherung gescheitert. Der Versicherer hatte die Zahlungen für Anwälte etc. mit der Begründung eingestellt, dass die vereinbarte Deckungssumme ausgeschöpft worden sei. Von Erffa widersprach, scheiterte mit seiner Klage nun aber vor dem Oberlandesgericht Frankfurt (7 U 82/22).

Juristischer Knackpunkt  war die Frage, wann Wirecard den Versicherer – in diesem Fall Chubb – über die kritische Berichterstattung in der Financial Times, Untersuchungen der Finanzbehörden in Singapur und eine Sammelklage in den USA informiert habe. Von Erffa vertritt die Auffassung, dass dies bereits 2019 geschehen sei – demzufolge stehe für dieses Jahr eine Deckungssumme in Höhe von 25 Millionen Euro zur Verfügung, die noch nicht aufgebraucht sei.

Chubb argumentierte jedoch, dass der Versicherungsfall erst 2020, und nicht 2019, eingetreten ist, da die oben beschriebenen Umstände seitens Wirecard nicht ordnungsgemäß gemeldet worden waren. Maßgeblich sei deshalb die Höhe der Versicherungssumme für das Jahr 2020: Diese beträgt nur 15 Millionen Euro, die der Versicherer im Zusammenhang mit dem Wirecard-Skandal bereits vollständig ausgezahlt hatte.

Wer zuerst kommt, malt zuerst

Der Versicherer war hierbei nach dem sogenannten „Prioritätsprinzip“ vorgegangen. Das heißt, wer als erstes Ansprüche anmeldete, bekam auch als erstes Geld. Ein solches Vorgehen ist aus Sicht des Gerichts nicht zu beanstanden, sondern entspreche den gängigen Buchführungsgrundsätzen.

Folglich muss der einstige Wirecard-Chefbuchhalter die weiteren Verfahrenskosten aus eigener Tasche bezahlen – oder er geht gegen das OLG-Urteil vor.

In der Vergangenheit war jedoch auch schon der einstige Wirecard-Chef Markus Braun mit einer Klage gegen die D&O-Versicherung gescheitert. Die D&O-Versicherung greift für zahlreiche ehemalige Manager des Unternehmens, die sich derzeit vor Gericht verantworten müssen. Bei Stundensätzen von bis zu 500 Euro für einige Anwälte ist so zu erklären, wie 15 Millionen Euro bereits ausgegeben werden konnten.

Braun musste in der Folge auf seinen Wahlverteidiger verzichten, der im Mai sein Mandat niederlegte. Die Strafverteidigerin von von Erffa erklärte gegenüber dem Handelsblatt indes, dass ihr Mandat nicht beendet sei.