Reform gefährdet Fußgänger

Versicherer kritisieren Gleichstellung von E-Scootern mit Fahrrädern

Die Bundesregierung plant, E-Scooter mit Fahrrädern künftig gleichzustellen. Dies hätte zur Folge, dass Scooter auch auf bestimmten Gehwegen fahren dürften. Dabei stiegen die Unfallzahlen zuletzt deutlich.

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11:08 Uhr | 13. August | 2024
Zwei Menschen fahren auf E-Scootern durch Berlin

Der GDV spricht sich gegen eine seitens der Bundesregierung geplante Gleichstellung von Fahrrädern und E-Scootern aus.

| Quelle: Luis Alvarez

Die Versicherungswirtschaft stellt sich gegen die von der Bundesregierung geplante Gleichstellung von Fahrrädern und E-Scootern. Durch die geplante Änderung der Straßenverkehrsordnung wären E-Scooter nicht nur auf Fahrradwegen und Straßen beschränkt – sie könnten künftig auch Gehwege und Fußgängerzonen befahren, sofern diese für den Radverkehr freigegeben sind.

Aus Sicht der Versicherer ist die geplante Neuregelung „ein völlig falsches Signal“, da hierdurch Fußgänger wesentlich stärker gefährdet wurden. „E-Scooter dürfen aktuell nur auf Radwegen oder auf der Straße fahren. Auf Gehwegen sind sie so gut wie immer und überall verboten. Wenn die Bundesregierung dieses Verbot jetzt aufweicht, macht sie die Städte für Fußgänger deutlich unsicherer und gefährdet gerade die schwächsten Verkehrsteilnehmer“, ist Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin beim Versichererverband GDV, überzeugt.

Der GDV verweist in diesem Zusammenhang auf die zuletzt gestiegene Zahl an Unfällen zwischen Radfahrern und Fußgängern. Wurden im Jahr 2002 insgesamt 3.647 Fuß-Rad-Unfälle registriert, waren es im vergangenen Jahr 4.517. Viele davon hatten schwerwiegende Folgen: 724 Personen wurden schwer verletzt, 13 starben sogar.

Steigende Unfallzahlen

Statt E-Scooter mit Fahrrädern gleichzustellen, sollten aus Sicht des GDV Fuß- und Radwege bevorzugt wesentlich strikter getrennt und bestehende Ausnahmen abgeschafft werden. Zudem plädieren die Versicherer für mehr Kontrollen durch Ordnungsämter bzw. Polizei. Denn häufig benutzten Scooter-Fahrer illegaler Weise die Gehwege – ein Verhalten, was besonders häufig bei den Nutzern der in den meisten deutschen Städten vorhandenen Leih-Scootern zu beobachten sei. „Leih-Scooter verursachen deutlich mehr Unfälle und werden laut Unfallforschung häufiger auf dem Gehweg gefahren als privat genutzte Scooter“, so Käfer-Rohrbach. 

Erst vor kurzem hatte das Statistische Bundesamt mit aktuellen Zahlen die steigende Unfallgefahr von E-Scootern illustriert. So registrierte die Polizei im vergangenen Jahr deutschlandweit 9.425 Unfälle mit Personenschaden – das sind 14,1 Prozent mehr als noch im Jahr zuvor (8.260). 22 Menschen kamen bei einem Unfall mit einem E-Scooter zu Tode – das sind 100 Prozent mehr als noch 2022.

Häufigste Ursache übrigens: Die E-Scooter fahren gaben bei der Polizei an, die falsche Fahrbahn oder aber einen Gehweg benutzt zu haben.

Wohl auch deshalb fordert der GDV zusätzlich zu den oben erwähnten Vorschlägen einen grundlegenden Kompetenznachweis für E-Scooter-Nachweis.  „Bisher muss bei Scooter-Fahrern überhaupt keine Regelkenntnis vorhanden sein. Wir plädieren dafür, dass sich das ändert und sie künftig mindestens die Fahrberechtigung für ein Mofa nachweisen müssen, die in Deutschland Jugendliche ab 15 Jahre machen dürfen“, so Käfer-Rohrbach.