Nach Auftritt bei Stern TV

BVK-Präsident Heinz mahnt TV-Experten wegen unerlaubter Versicherungsberatung ab

Weil er im Fernsehen einer Familie Wechsel und Kündigungen von Versicherungen empfohlen hat, wurde der Moderator Ron Perduss nun von Michael H. Heinz abgemahnt. Perduss sei nicht im Vermittlerregister eingetragen.

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16:11 Uhr | 09. November | 2023
BVK-Präsident Heinz mahnt TV-Experten wegen unerlaubter Versicherungsberatung ab

BVK-Präsident Michael H. Heinz hat den TV-Moderator und Verbraucherjournalisten Ron Perduss wegen unerlaubter Versicherungsberatung während einer Stern-TV-Sendung abgemahnt.

| Quelle: perduss.de

Michael H. Heinz hat den TV-Moderator und Journalisten Ron Perduss abgemahnt. Das Abmahnungsschreiben vom 8. November liegt der procontra-Redaktion vor. Grundlage dafür ist Perduss‘ Auftritt in der Stern TV-Sendung auf RTL vom 2. November.

Perduss ist, laut eigenen Angaben, gelernter Bankkaufmann. Nachdem er 1999 auf einen Beruf in den Medien umsattelte, ist er mittlerweile in vielen verschiedenen Formaten als Verbraucherjournalist und Experte zu Finanzfragen zu sehen. So auch in der besagten Sendung. Hier fasst er in einem Einspieler die Beiträge der Komposit-Policen einer Familie zusammen (insgesamt 3.840 Euro im Jahr). Online sucht er in ihrem Beisein „vergleichbare Angebote“ und ermittelt für sie eine jährliche Ersparnis von 1.705 Euro – auch, weil die Familie nach dem Gespräch mit ihm ihre Rechtsschutzversicherung ersatzlos kündigen will. Perduss gibt zudem an, bereits hunderte Familien auf diese Weise beraten zu haben.

Kein eingetragener Vermittler oder Berater

Grund genug für den BVK-Präsidenten, den TV-Experten wegen unerlaubter Versicherungsberatung abzumahnen. Da Perduss im Vermittlerregister nicht aufzufinden sei, sei davon auszugehen, dass dieser weder als Versicherungsvermittler noch als Versicherungsberater nach § 34d GewO zugelassen sei. So schreibt es die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Nordemann, die den BVK bereits in seinen bisherigen Verfahren gegen Check24 vertreten hatte, in dem Abmahnbrief.

Mit seinem Verhalten habe Perduss nicht nur gegen die Gewerbeordnung verstoßen, sondern auch gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Hier kommt Heinz‘ hauptberufliche Rolle als Versicherungsmakler ins Spiel. Denn als Mitbewerber sei er durch Perduss‘ mutmaßlichen UWG-Verstoß anspruchsberechtigt. Zur Bemessung der Abmahnosten ruft die Kanzlei hier einen Streitwert von 50.000 Euro auf. Das ist vergleichsweise hoch, bemisst sich aber an der bundesweiten Ausstrahlung der Sendung. Folglich solle der TV-Moderator 2.002,41 Euro an Abmahnkosten bezahlen. Darüber hinaus wird von ihm eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bis zum 13. November 2023 verlangt. Sollte deren Abgabe nicht erfolgen, empfehlen die Juristen Heinz den Gang vor Gericht.

Ob Perduss diesen Forderungen nachkommen wird, steht noch nicht fest. procontra hat bereits bei ihm dazu angefragt und wird das Thema weiterverfolgen. Wenn es in diesem Fall zu einem Gerichtsverfahren kommt, dürfte auch interessant sein, wie sich das Urteil generell auf die Auftritte und Aussagen von Finanzexperten in medialen Verbraucherformaten auswirken wird.