Durch Verbraucherzentrale

Assekuradeur helden.de akzeptiert zwei Abmahnungen

Der Assekuradeur helden.de hat sich zwei Kritikpunkten der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gebeugt. Unter anderem bescherten diese der Betreiberfirma einen Namenswechsel.

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17:10 Uhr | 11. Oktober | 2023
Assekuradeur helden.de akzeptiert zwei Abmahnungen

Aufgrund der Abmahnung durch die Verbraucherzentrale BaWü musste dir Firma hinter helden.de ihren Namen ändern.

| Quelle: Screenshot Helden.de

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat den unter seiner Internetseite „Helden.de“ bekannten Assekuradeur in zwei Punkten erfolgreich abgemahnt. Einer der Punkte betrifft die Firmierung des Unternehmens, das im Jahr 2016 unter der Marke „Haftpflichthelden“ gestartet war. So habe, laut den Verbraucherschützern, der bislang hinter der Marke stehende Firmenname Insurance Hero GmbH den Anschein erweckt, bei dem Unternehmen handle es sich um ein Versicherungsunternehmen. Die Bezeichnungen „Versicherung“ oder „Bank“ sowie deren Übersetzungen in andere Sprachen dürfen hierzulande aber nur durch von der BaFin beaufsichtigten Versicherungsunternehmen und Banken verwendet werden.

In der Folge hat der Assekuradeur, der im Auftrag der NV-Versicherungen und Hiscox tätig ist, seine Firmierung geändert. Diese lautet nun helden.de GmbH. Die Abmahnung war zwar bereits im April 2022 erfolgt. Nach einer längeren juristischen Prüfung derselben sowie zwischenzeitlicher Klageerhebung durch die Verbraucherzentrale hatte die damalige Insurance Hero GmbH aber eingelenkt und ihren Gesellschaftsnamen geändert.

Texthinweis gestrichen

Die weitere Abmahnung bezog sich auf einen Texthinweis, der sich am Ende der digitalen Vertragsabschlussstrecke auf helden.de befand. Hier sollten die Kunden des Assekuradeurs per Ankreuzen bestätigen, dass sie die Inhalte des Versicherungsprodukts verstanden haben und dazu keine weitere Beratung benötigen. Laut der Verbraucherzentrale BaWü würde dieser Passus den Kunden aber erschweren, ihr Recht auf Schadenersatz durch Falschberatung geltend zu machen.

Rechtsanwalt Fabian Kosch von der Hamburger Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte, der die helden.de GmbH in dieser Angelegenheit juristisch vertritt, erklärte auf procontra-Nachfrage, dass es sich bei dem abgemahnten Passus nicht um einen Beratungsverzicht der Kunden handelte. Der Online-Prozess von helden.de würde den Anforderungen an eine Fernabsatzberatung entsprechen und die Verbraucherzentrale haben hier auch keinen Verstoß gegen die Beratungspflicht kritisiert, so Kosch.

Den Texthinweis hat helden.de aber bereits im Mai 2022, also kurz nach Erhalt und Prüfung der Abmahnung, ersatzlos gestrichen und für die Zukunft eine entsprechende Unterlassungserklärung abgegeben.