Mehrkosten für Landwirte und Unternehmer

Versicherer kritisieren nahende Kfz-Haftpflicht-Reform

Der GDV stellt sich vehement gegen eine geplante Reform der Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese würde den Kunden völlig unnötige Mehrkosten schaffen und könnte sie sogar ins Gefängnis bringen.

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15:10 Uhr | 11. Oktober | 2023
Kfz-Versicherungen Bild: Adobe Stock/robodread

Gleich fünf Versicherer konnten 2020 ihren Kfz-Haftpflichtvertragsbestand um über 100.000 Policen ausbauen. Bild: Adobe Stock/robodread

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kritisiert offen eine geplante allgemeingültige Änderung der Kfz-Haftpflichtversicherung. Brisant: Diese soll schon ab dem 23. Dezember 2023 gelten, also in zweieinhalb Monaten.

Konkret geht es dabei um eine neue EU-Richtlinie (procontra berichtete). Unter anderem schreibt diese ihren Mitgliedstaaten vor, dass auf ihren öffentlichen Straßen zukünftig auch Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 Stundenkilometern eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung benötigen. Dies würde zum Beispiel Gabelstapler, Landmaschinen, Aufsitzrasenmäher, Schneeräumerfahrzeuge und andere selbstfahrende Arbeitsmaschinen betreffen. Eine Maßnahme, die GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen für falsch hält:

„Seit Jahrzehnten sind langsame Fahrzeuge wie Landmaschinen in betrieblichen Haftpflichtversicherungen und Aufsitzrasenmäher in privaten Haftpflichtversicherungen problemlos pauschal mitversichert. Jetzt will die Regierung so hohe Versicherungssummen hierfür vorschreiben, dass mehrere hunderttausend Versicherungsverträge geändert werden müssten – mit der Folge, dass viele Versicherte mehr zahlen würden als bisher.“

Für all diese Fahrzeuge müssten dann Policen mit den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen von 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1,2 Millionen Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden abgeschlossen werden. Aus Sicht des Gesamtverbands ist dieser Schritt aber unnötig. „Uns ist nicht ein Schadenfall bekannt, in dem der Versicherungsschutz der Allgemeinen Haftpflichtversicherung nicht ausgereicht hätte“, so Asmussen.

Gefängnisstrafe für Landwirte?

Ein weiteres Problem: Wer als Halter solcher Fahrzeuge der neuen Pflicht nicht nachkommt, kann sich nach dem aktuellen Gesetzentwurf sogar strafbar machen. Im schlechtesten Fall drohe dann eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr, zudem könnte das Fahrzeug eingezogen werden, betont man beim GDV. Die Versicherer plädieren deshalb dafür, die derzeit geltende Regelung auch in Zukunft unverändert beizubehalten.

Auch der Bundesrat hatte den Punkt der Strafbarkeit gegenüber der Bundesregierung kritisiert. Diese hatte sich Ende August dahingehend geäußert, darüber nachzudenken, einen Verstoß gegen die neue Versicherungspflicht stattdessen nur als Ordnungswidrigkeit zu werten. Wie der Versicherungsmonitor berichtet, sei der Gesetzentwurf Ende September ohne Aussprache an den Rechtsausschuss überwiesen worden. Noch stünde dort kein Termin zur Klärung des Themas fest. Dass man nun schnell eine Lösung finden muss, sollte aber offensichtlich sein.