Die Rechtsschutzversicherer mit den höchsten Beschwerdequoten
Die deutschen Rechtsschutzversicherer machen anscheinend einen guten Job. Nicht nur, dass Produkt-Ratings ihnen ein in der Breite hohes Leistungsniveau bescheinigen. Die Branche fährt auch recht konstant geringe Gewinne ein, was für eine clevere und faire Kalkulation spricht. Da ist es kein Wunder, dass der Gesamtbestand an Verträgen seit Jahren wächst, also viele Menschen eine Rechtsschutz-Police als sinnvoll und fair interpretieren.
Dass die Anzahl der Verbraucherbeschwerden bei der BaFin seit Jahren rückläufig ist, erscheint da nur logisch. Nach 410 im Jahr 2021 hatte die Aufsicht in 2022 nur noch 378 Fälle abschließend zu bearbeiten. Diese verteilten sich auf 33 Rechtsschutzversicherer mit rund 33,2 Millionen Verträgen im Bestand. Daraus ergibt sich eine durchschnittliche Beschwerdequote von 1,1 pro 100.000 Policen.
Marktgrößen oft mit niedrigen Quoten
Die Branchengrößen mit mehr als zwei Millionen Policen schnitten dabei allesamt relativ gut ab. So kam die Ergo auf eine Quote von 0,74, die Örag auf 1,34, die Allianz auf 0,92 und die ADAC Versicherung, die über viele Verkehrsrechtsschutz-Bausteine verfügt, auf 0,39.
Eine verhältnismäßig hohe Quote von mehr als drei Beschwerden auf 100.000 Verträge gab es nur bei vier Unternehmen (siehe Tabelle). Vor allem bei der Ideal zeigt sich, dass in der mittlerweile beschwerdearmen Rechtsschutz-Sparte schon einzelne Fälle über eine gute oder schlechte Beschwerdequote entscheiden können. Die meisten Fälle insgesamt betrafen die Arag SE.
Versicherer | Verträge | Beschwerdefälle | Beschwerdequote |
Ideal | 14.118 | 3 | 21,25 |
Arag SE | 1.747.331 | 78 | 4,46 |
Mecklenburgische | 161.271 | 7 | 4,34 |
Auxilia | 651.137 | 20 | 3,07 |
Was bringt das Thermofenster-Urteil?
Das sinkende Beschwerdeaufkommen in der Rechtsschutzversicherung ist auch vor dem Hintergrund des Diesel-Abgasskandals zu erklären. Nachdem noch vor einigen Jahren nur für wenige Klagen gegen die Autobauer Versicherungsschutz erteilt wurde, sind Diesel-Klagen heute, auch aufgrund der verbraucherfreundlich entschiedenen Musterfeststellungsverfahren, kein Aufreger mehr.
Interessant wird allerdings zu beobachten sein, was in Folge des BGH-Urteils zu Thermofenstern auf die Rechtsschutzversicherer zukommt. Gegenüber procontra gaben zwar mehrere Unternehmen an, dass sie mit einer Zunahme an Diesel-Klagen und somit Schadenfällen rechnen. Aufgrund des geringeren Streitwerts und der verbesserten Erfolgsaussichten dürften die Versicherer aber erstens mit geringeren Kosten und zweitens im Erfolgsfall mit Erstattungen ihrer Auslagen rechnen können.