Eine Versicherungspolice für Treibjagden: sinnvoll oder verwerflich?
„Neues Angebot für optimalen Schutz von Jagdhunden“ – unter diesem Titel veröffentlichte die Gothaer kürzlich eine Pressemitteilung zu ihrer neuen, aktualisierten Bewegungsjagdversicherung. „Ein Unfall bei einer Bewegungsjagd kann für den Jagdhund schwerwiegende Folgen haben und schnell hohe Kosten verursachen, sei es durch tierärztliche Behandlungen oder im schlimmsten Fall durch den Verlust des Tieres. Eine Absicherung ist daher unerlässlich“, heißt es in dem Text.
Ziel ist es, viele Tiere zu töten
Das ist sicherlich richtig, was die Gothaer aber verschweigt, ist, dass sogenannte Bewegungsjagden, also Treib- und Drückjagden, hochumstritten sind. Bei dieser Art der Jagd werden Wildtiere wie Rehe oder Wildschweine von Treibern mit abgerichteten Hunden aufgescheucht und den Jägern an einem vorab vereinbarten Ort direkt vor die Büchsen „gedrückt“. Ziel ist es, möglichst viele Tiere zu töten.
Diese Jagdart ist zwar legal, wird von Tierschützern aber heftig kritisiert. Gezielte, und tödliche Schüsse seien unter diesen Bedingungen oft nicht möglich, lautet einer der Hauptvorwürfe. Die Folge: Viele Tiere, darunter nicht selten auch Muttertiere, flüchteten mit zerschossenen Knochen und heraushängenden Innereien, litten oft tagelang unter den Verletzungen, bevor sie qualvoll verendeten. Laut einer Untersuchung der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT) werden bei Drückjagden bis zu zwei Drittel der Wildtiere nicht sofort getötet. Für die betroffenen Wildtiere bedeute das massive Tierquälerei, Stress und Todesangst, heißt es bei der Tierschutzorganisation Peta.
Was die Gothaer zu der Kritik sagt
Bei der Gothaer weiß man, dass Bewegungsjagden ein kontrovers diskutiertes Thema sind, trotzdem will man weiterhin an dem Produkt festhalten und sieht sich auch nicht im Widerspruch zu den konzerneigenen Nachhaltigkeitszielen.
„Jagd, wenn sie regelkonform und verantwortungsvoll ausgeführt wird, ist in Deutschland und den meisten EU-Ländern fest in den Prinzipien der Nachhaltigkeit verankert. Dies bedeutet, dass nur so viel Wild erlegt werden darf, wie es durch natürlichen Zuwachs ersetzt werden kann“, so Dirk van der Sant, Line of Business Manager Jagd bei der Gothaer, auf procontra-Nachfrage. „So bleibt das ökologische Gleichgewicht bewahrt. Die Bewegungsjagd ist dabei eine der Jagdformen, die vom Gesetzgeber sehr genau geregelt wird, um sicherzustellen, dass sie im Einklang mit den Naturschutz- und Tierschutzvorgaben steht.“