Balkonkraftwerke künftig über Hausratversicherung abgedeckt
Für Mieter, die ihren Strom über kleine Solaranlagen auf dem Balkon selbst erzeugen, hat der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft eine gute Nachricht: Eine spezielle Photovoltaikversicherung ist demnach nicht nötig. Die Hausratversicherung deckt künftig Schäden gegen Sturm, Hagel, Feuer und Überspannungsschäden durch Blitzschläge ab. Tatsächlich gibt es auch für die kleineren Balkonkraftwerke keine eigenständigen Policen.
Also hat der Verband die Musterbedingungen erweitert und jene, die künftig eine neue Hausratversicherung abschließen, erhalten den Schutz besagter Mini-Photovoltaikanlagen automatisch dazu. Der GDV empfiehlt Besitzern von Balkonkraftwerken, ihre bereits bestehende Police anpassen zu lassen.
Kunden, die damit ihren Beitrag zu Nachhaltigkeit und Klimaschutz leisten, sollen sich keine Sorgen um ihren Versicherungsschutz machen müssen, erklärt der Verband. „Daher haben wir unsere Musterbedingungen angepasst“, so Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin.
Wichtige Infos für Besitzer kleiner Solaranlagen
Eine Haftpflichtversicherung kann beim Thema Balkonkraftwerk ebenfalls eine Rolle spielen, denn durch sie sind Schäden an Nachbars Eigentum beispielsweise durch ein gelöstes Modul versichert. Immobilienbesitzer schützen ihre Solaranlagen wiederum über die Wohngebäude- oder eine eigenständige Photovoltaikversicherung.
Mieter sollten zuvor ihren Vermieter informieren, da die Installation zwar genehmigungsfrei ist, sofern keine grundlegenden baulichen Änderungen vorgenommen werden. „Wir raten dennoch dazu, den Vermieter vorab über das Vorhaben zu informieren“, erklärt René Zietlow-Zahl, Energieexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen auf der Website der Verbraucherschützer.
Künftig Run auf Balkonkraftwerke durch das "Solarpaket I"?
Tatsächlich könnte es in Zukunft immer mehr der kleinen Solaranlagen geben. Die Bundesregierung will die Regelungen für deren Betrieb nämlich deutlich vereinfachen. Im Rahmen des sogenannten Solarpakets I soll die Anmeldung der Geräte leichter und die erlaubte Wattzahl von 600 auf 800 Watt angepasst werden. Auch die Vorschrift, dass der Betrieb lediglich über spezielle vom Elektriker installierte Einspeisesteckdosen laufen darf, solle wegfallen. Stattdessen solle eine herkömmliche Steckdose genügen.
Zudem unterstützt der Staat den Erwerb der Solargeräte durch besondere Förderprogramme, so sind in Abhängigkeit vom jeweiligen Bundesland Zuschüsse von mehreren hundert Euro möglich. Darüber hinaus entfällt automatisch die Mehrwertsteuer beim Kauf. Die Preise liegen zwischen 600 Euro und 1.200 Euro.