Elementarschadenpflichtversicherung: Streit um Kosten, Risiken und Prämien
Die Diskussion um eine Elementarschadenpflichtversicherung kocht regelmäßig immer dann wieder hoch, wenn ein verheerendes Unwetter durch Deutschland gezogen ist. Dieses Mal ist der Grund ein anderer. Die angehenden Koalitionspartner CDU/CSU und SPD scheinen sich darüber einig zu sein, dass die Elementarschadenversicherung zukünftig verpflichtender Teil einer jeden Wohngebäudeversicherung werden soll. Das geht aus einem Papier der Arbeitsgruppe 1 vor, die sich mit dem Themenkomplex „Innen, Recht, Migration und Integration“ beschäftigt.
Viele Versicherer arbeiten bereits mit einem sogenannten Opt-out-Modell, das heißt, dass die Kunden bei Neuabschlüssen die Elementarschadenabdeckung aktiv abwählen müssen. Für den Versicherungsschutz der Bestandsverträge ändert dieses Modell jedoch nichts. In dem Vorschlag der Koalitionspartner in spe heißt es dagegen: "Wir führen ein, dass im Neugeschäft die Wohngebäudeversicherung nur noch mit Elementarschadenabsicherung angeboten wird, und im Bestandsgeschäft sämtliche Wohngebäudeversicherungen zu einem Stichtag um eine Elementarschadenversicherung erweitert werden. Dabei prüfen wir, ob dieses Modell mit einer Opt-Out-Lösung zu versehen ist."
Kritische Stimmen sorgen sich um Prävention
In der Versicherungsbranche wird der Vorschlag mit gemischten Gefühlen aufgenommen. Laut Jörg Asmussen, GDV-Hauptgeschäftsführer, bleibt abzuwarten, was endgültig im Koalitionsvertrag steht. Positiv ist aber aus seiner Sicht, dass Bewegung in die Debatte kommt. „Extremwetterereignisse bergen wachsende Risiken und verursachen zunehmende Kosten. Ziel muss es sein, dass Versicherungen gegen Naturgefahren auch künftig bezahlbar bleiben“, sagt Asmussen auf Nachfrage von procontra. Dafür brauche es einen ganzheitlichen Ansatz mit wirksamer Prävention und einer engen Zusammenarbeit zwischen Staat und Versicherern. „Der AG-Text ist eine gute Basis dafür – insbesondere die Überlegungen zum Opt-out bei einer Pflichtversicherung. Die Details einer Rückversicherungslösung müsste man sich im Gesetzgebungsverfahren genau ansehen; da erscheint vieles offen zu sein.“
ALH-Vorstandsmitglied Kai Waldmann ist einer Pflichtversicherung gegenüber skeptisch eingestellt: So eine Pflichtversicherung würde unterm Strich zu einer Entlassung der Lokalpolitik aus der Verantwortung führen und die Versicherer entsprechend belasten, solange noch Baugebiete in Überschwemmungsgebieten ausgeweitet und ausgewiesen werden. Dann wäre das natürlich entsprechend kontraproduktiv. Man müsse nun schauen, ob die Planungsträger in den Ländern für dieses Thema sensibilisiert werden könnten und wie man am Ende damit umgehe. „Die nächsten Wochen werden zeigen, wie das Ganze ausgestaltet sein wird, und da werden wir entsprechend uns natürlich auch positionieren und reagieren.“
DAV sieht Pflichtversicherung nicht als Lösung aller Probleme
Für den Vorsitzenden der Deutschen Aktuarvereinigung Dr. Maximilian Happacher ist klar, dass durch eine Pflichtversicherung die Probleme, die auf uns aufgrund des Klimawandels zukommen werden, keineswegs per se gelöst sind.
Bei einer möglichen Elementarschadenpflichtversicherung komme es entscheidend auf die Ausgestaltung an. Ein extrem wichtiger Bestandteil sei der Kumulschutz. Bei Naturgefahren kommt es in der Regel zu zahlreichen Schäden in einer ganzen Region. Dieses sogenannte Kumulrisiko müsse durch Rückversicherung abgefedert sein. „Wir haben uns für eine Lösung im Rahmen der starken Rückversicherungswirtschaft ausgesprochen, welche die nötige geografische Diversität aufweist. Die derzeit diskutierten, bzw. von der zuständigen AG eingebrachten Vorschläge beinhalten eine staatliche Rückversicherung. Das ist eine gute zusätzliche Möglichkeit, mit dem Kumulrisiko im Hinblick auf Extremrisiken umzugehen, und damit grundsätzlich begrüßenswert“, so Happacher. Ganz wichtig und eine sehr gute Maßnahme sei zudem, dass auch das Thema Prävention in den aktuellen Diskussionen adressiert wurde. So würden beispielweise Planungsbehörden bei der Ausweisung von Neubaugebieten in hochwassergefährdeten Gebieten stärker in der Verantwortung stehen.
„Problematisch finden wir, wenn aus politischen Gründen auch Sturmfluten von einer Pflichtversicherung abgedeckt werden könnten. Aus aktuarieller Sicht müssen wir darauf aufmerksam machen, dass dies ein nicht vernünftig kalkulierbares Risiko darstellt“, erläutert Happacher weiter.
Es kann teurer für die Versicherten werden
Es gibt ein ganz entscheidendes Detail, auf das der Aktuar in diesem Kontext noch einmal hinweist: Alles steht und fällt laut Happacher damit, dass auch Pflichtversicherungen in Zukunft noch risikogerecht kalkuliert werden können. „Das bedeutet, dass jemand mit höherem Risiko für eine Naturgefahr auch eine höhere, bzw. entsprechend seinem Risiko angemessene Prämie zahlen muss. Das betrifft einerseits den Wert des Wohngebäudes, als auch seine geografische Lokation.“
Gleichzeitig kann es sein, dass in bestimmten Regionen gewisse Extremrisiken vorliegen, die – obgleich eigentlich nicht versicherbar – trotzdem eingeschlossen werden sollen. Diese betreffen weniger als ein Prozent des Wohngebäudebestandes. Falls politisch gewollt, wäre es neben der risikogerechten Kalkulation möglich, begrenzte Solidarkomponenten einzupreisen, die ein Stück weit ähnlich wie bei Rückversicherungen einen Ausgleich zwischen den Regionen schaffen. Das wäre insbesondere dann relevant, wenn beispielsweise Sturmfluten und Grundwasser inkludiert werden sollen. Aber auch Waldgebiete mit hoher Waldbrandgefahr wären so ein Beispiel. „Man muss jedoch wissen, dass es die dann existierende Pflichtversicherung für alle teurer machen wird, gegebenenfalls ergänzend zum etwaigen persönlichen Risikoaufschlag“, ergänzt Happacher.