„Tabubruch“: PKV-Verband bangt um Künstler und Journalisten
Wer ein bisschen in die Künstlerszene hineinhört oder mit Journalisten spricht, dem wird schnell klar: Die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse (KSK), also quasi die gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung für Kreative, gilt viel mehr als erstrebenswerter Segen denn als Fluch. Aber auch wenn viele Künstler und Publizisten auf die KSK schwören, sollte ihnen, wie allen anderen Selbstständigen auch, der Weg in die private Krankenversicherung (PKV) nicht erschwert oder sogar verwehrt werden.
Dass es aber bald dazu kommen könnte, befürchtet man aktuell beim PKV-Verband. „Was den Selbstständigen zum Berufsstart eigentlich mehr Sicherheit bringen soll, wird vor allem die Wahlfreiheit bei der Entscheidung für eine Krankenversicherung stark einschränken“, heißt es in einem Statement der Interessenvertretung der privaten Krankenversicherung. Damit bezieht sich der PKV-Verband auf einen aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein achtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch. Dieser würde auch Änderungen am Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) bewirken.
So sehe der Gesetzentwurf vor, die Befreiung von der GKV-Versicherungspflicht für Künstler und Publizisten sechs Jahre nach deren erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit automatisch enden zu lassen. Das bedeutet, dass diese Personen nur noch sechs Jahre Zeit hätten, um sich zwischen der GKV und der PKV zu entscheiden. Bislang besteht die Befreiung von der Versicherungspflicht noch unbefristet fort. Die privaten Krankenversicherer können also mit der bisherigen Regelung darauf hoffen, dass sich zum Beispiel eine Künstlerin nach acht harten Anfangsjahren doch noch für die PKV entscheidet, weil sie nun ein höheres regelmäßiges Einkommen hat und sich den besseren Schutz leisten möchte. Solche Szenarien wären nach der Reform aber nicht mehr möglich.
Teure Eintrittskarte für die PKV
Zwar sieht der Gesetzentwurf laut PKV-Verband auch eine darüberhinausgehende Befreiung von der Versicherungspflicht vor. Allerdings nur dann, wenn die Einnahmen eines Künstlers in drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten. Diese liegt für das kommende Jahr allerdings bei 66.600 Euro brutto und dürfte sich damit für viele Kreative in unerreichbarer Ferne befinden.
Neben der Höhe dieser neuen Einkommensgrenze, die bislang nur für Angestellte gilt, kritisiert der PKV-Verband auch den notwendigen Erfüllungszeitraum von drei Jahren. Angestellte hingegen müssen mit ihrem Einkommen die JAEG nur in einem Jahr überschreiten und dies auch prognostisch für das Folgejahr nachweisen, um in die PKV wechseln zu dürfen. „Die geplante Neuregelung des Künstlersozialversicherungsgesetzes ist nicht weniger als ein Tabubruch“, sagt PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther. Die Bundesregierung greife damit zu Lasten der PKV in deren Wettbewerb mit der GKV ein und würde Künstlern und Publizisten damit den Weg in die private Krankenversicherung praktisch verbauen.
Große Chancen, die Reform in ihrer aktuellen Fassung noch zu kippen, bestehen aber wohl nicht mehr. Der Bundestag wird planmäßig schon am Abend des Donnerstags, 01. Dezember, über den Entwurf abstimmen.