Folge der Zinswende
Um die Krisentauglichkeit eines Unternehmens zu beurteilen, ist die Solvenzquote ausschlaggebend. Dabei handelt es sich um die Eigenmittel eines Unternehmens, also um das freie, unbelastete Vermögen. Bei einer Solvenzquote von 100 Prozent könnten Versicherer auch in einem theoretischen Krisenszenario, das aber laut Versicherungswirtschaft nur alle 200 Jahre eintritt, alle Verpflichtungen erfüllen.
Im vergangenen Jahr lag besagte Quote – bei den deutschen Lebensversicherern – bei durchschnittlich 510 bis 530 Prozent, wie der GDV mitteilt. 2021 waren es noch 455 Prozent. Als Erleichterung können die Unternehmen bis 2032 sogenannte Übergangsmaßnahmen anwenden: Werden sie aus den Berechnungen herausgelöst, liegt die Solvenzquote bei 270 bis 290 Prozent – geringfügig höher als 2021 (262 Prozent).
Die deutschen Lebensversicherer haben also auch ohne Maßnahmen im vergangenen Jahr die Mindestkapitalanforderungen um fast das Zweifache überstiegen. Nur im ersten Pandemie-Jahr 2020 sackte der Wert auf 198 Prozent ab. „Die Kundinnen und Kunden können sich darauf verlassen, dass Versicherer auch unter widrigen Bedingungen ihre Verpflichtungen erfüllen können“, erklärte GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Ein Grund für den Anstieg seien die stark gestiegenen Zinsen.
In der Schaden- und Unfallversicherung betrug die Solvenzquote durchschnittlich 270 bis 280 Prozent. Sie hat sich damit seit 2016 kaum verändert. Die Folgen der Inflation machen sich in der Sparte besonders bemerkbar. Schließlich haben die Preise für Material, Teile und Löhne in der Wohngebäude- und Kfz-Sparte deutlich angezogen.