Adventskalendertürchen 18
Hintergrund:
Zum 1. Januar 2025 startet die Digitale Rentenübersicht (DRÜ), die den Verbrauchern einen Gesamtüberblick über ihre Rentenansprüche aus allen drei Säulen der Altersvorsorge liefern soll.
Die Digitale Rentenübersicht (DRÜ) soll ab 2025 mehr Klarheit in die Rentenansprüche bringen. Doch wird sie zum großen Wurf? Schließlich fasst sie „nur“ die Werte aus Renten- und Standmitteilungen von Altersvorsorgeprodukten zusammen, über die Verbraucher ohnehin informiert werden. Die Anmeldung erfordert bislang einen elektronischen Personalausweis mit freigeschalteter Onlinefunktion, Steuer-ID und/oder eine Authentifizierungs-App, was zumindest komplex ist.
Imke Petersen, Leiterin der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht (ZfDR), verspricht: „Wir arbeiten weiter daran, den Anmeldeprozess zu vereinfachen und noch verständlicher zu machen.“ Kritik gibt es auch an den Zahlen. Ohne Einordnung bleibt der reale Finanzbedarf im Alter unklar. Ebenso, welche Ansprüche Beamte zu erwarten haben oder aus Versorgungswerken winken – beides fließt nicht in die DRÜ ein. Das muss sich ändern, um Aussagekraft und Akzeptanz der Plattform zu erhöhen.
Prognose:
Der DRÜ-Gedanke ist lobenswert und liefert Vermittlern eine Grundlage für die Beratung. Doch nicht alle Ansprüche fließen mit ein, und der Anmeldeprozess wirkt bislang eher abschreckend als einladend.
Wahrscheinlichkeit, dass die These eintritt: 80 Prozent