Entschädigung nach Ostseehochwasser
Wie von procontra berichtet, sind viele geschädigte Hauseigentümer des Ostseehochwassers vom Oktober 2023 trotz Elementarschutz bis heute auf ihren Kosten sitzengeblieben. Der Grund: Ihre Versicherer lehnten eine Entschädigung mit der Begründung ab, dass es sich bei den angegebenen Schäden um die Folgen einer Sturmflut handele – ein Naturereignis, das nicht versichert sei.
Die Verbraucherzentrale Hamburg und der Bund der Versicherten halten diese Argumentation für nicht stichhaltig und wollen nun mit einer Musterfeststellungsklage die Rechtslage klären lassen und den Versicherten vielleicht doch noch zu einer Entschädigung über ihre Elementarschadenversicherungen verhelfen. Es sei nämlich völlig unklar, ob ein sturmbedingtes Hochwasser bei einem Binnenmeer ohne merkliche Gezeiten wie der Ostsee begrifflich tatsächlich eine Sturmflut sei. Unterstützt wird die angestrebte Klage von den Verbraucherzentralen Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.
Beim Branchenverband GDV sieht man diesem Vorhaben gelassen entgegen und scheint sich auf der sicheren Seite zu wähnen. „Eine Musterfeststellungsklage gehört zum guten Recht der Verbraucher“, heißt es dort auf procontra-Nachfrage. Das fragliche Naturereignis vom Oktober 2023 sei jedoch von offiziellen Stellen eindeutig als Sturmflut eingeordnet worden, so etwa vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) oder dem Deutschen Wetterdienst (DWD).
Sturmfluten, so der GDV, seien in den Bedingungen der Elementarversicherung jedoch ausdrücklich ausgeschlossen. Diese Regelung sei seit vielen Jahren gängige Praxis und Bestandteil klar und eindeutig formulierter Versicherungsbedingungen.
Und weiter: „Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) sind Versicherungsbedingungen dabei so auszulegen, dass sie keine versicherungsrechtlichen Spezialkenntnisse erfordern. Maßgeblich ist die fachliche Einordnung durch die zuständigen Behörden – und diese ist eindeutig.“