Altersarmut vorbeugen

Vorsorge für Selbstständige bleibt Dauerbrenner

Viele Selbstständige in Deutschland steuern auf einen Lebensabend am Existenzminimum zu. Das zeigt eine aktuelle Umfrage. Was bedeutet das für die Vorsorgeplanung?

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15:07 Uhr | 15. Juli | 2024
Ein ältere Frau überprüft ihre Finanzen.

Böse Überraschung: Viele Selbstständige müssen im Alter mit wenig Geld auskommen.

| Quelle: Rockaa

Die Bundesregierung plant die Einführung einer Altersvorsorgepflicht für Selbstständige. Wie wichtig das Thema ist, zeigt eine HDI-Umfrage. Danach muss fast die Hälfte der ehemals Selbstständigen im Ruhestand erhebliche finanzielle Abstriche hinnehmen und kann den Lebensstandard nicht halten. Ein Drittel erhält weniger als 700 Euro Rente – und das, obwohl viele erst zwischen 66 und 70 Jahren in den Ruhestand gegangen sind.

„Selbstständige stehen in der Rente mit Abstand am schlechtesten da“, sagt HDI-Vorstand Fabian von Löbbecke. Sie sollten sich deshalb rechtzeitig mit dem Thema Vorsorge beschäftigen.

Eine pauschale Lösung gibt es nicht

Doch was ist die richtige Vorsorgelösung? Fakt ist: Unternehmer können ihre Vorsorge grundsätzlich frei gestalten und dabei auch von steuerlichen Förderungen profitieren. Für einige kommen nur Formen der privaten Altersversorgung in Betracht, für andere, die auf Dauer für ein Unternehmen arbeiten oder einen früheren Vertrag fortführen, unter Umständen auch die betriebliche Altersversorgung. Manche sind zumindest zeitlich begrenzt gesetzlich rentenversichert, wieder andere sind in berufsständischen Versorgungswerken pflichtversichert. Zu dieser Gruppe zählen etwa Steuerberater, Architekten oder Ärzte. Das zeigt: Eine pauschale Lösung bzw. Empfehlung für einen bestimmten Weg oder ein bestimmtes Produkt kann es daher nicht gegen.

Eine gute Vorsorgemöglichkeit – auch im fortgeschrittenen Alter – stellt aus Sicht von Vorsorgeplanern jedoch die Basisrente (auch „Rürup-Rente“ genannt) dar. Damit können, im Rahmen der steuerlichen Voraussetzungen und Grenzen, die Vorsorgebeiträge aus unversteuertem Einkommen aufgebracht werden. Erst die späteren Versorgungsleistungen sind zu versteuern und das dann mit einem in der Rentenphase meist niedrigeren Steuersatz.

Diese besondere Form staatlich geförderter Altersvorsorge ist laut dem Deutschen Institut für Altersvorsorge (DIA) vor allem für Selbstständige interessant, die weder Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung noch in einem berufsständischen Versorgungswerk sind.

Besteuerungsanteil der Renten steigt langsamer

Zusätzlich an Attraktivität gewonnen hat die Basisrente auch durch die Verabschiedung des sogenannten Wachstumschancengesetzes im März dieses Jahres. Danach steigt rückwirkend ab dem Jahr 2023 der Besteuerungsanteil für jeden neuen Renteneintrittsjahrgang nicht mehr wie bisher um 1,0 Prozentpunkte, sondern nur noch um 0,5 Prozentpunkte. Komplett zu versteuern sind Renten ab dem Renteneintrittsjahr 2058. Ursprünglich wäre dies bereits im Jahr 2040 der Fall gewesen.

Von dieser Regelung profitieren auch Basisrenten-Sparer. Michael Hauer, Geschäftsführer des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP), hat hier eine „beachtliche Nachsteuerrendite“ ausgemacht (wir berichteten). Für Vermittler ein wichtiges Vertriebsargument.

„Bei der Konzeption einer Unternehmerversorgung sollten keine Lösungen von der Stange gewählt werden. Hier ist es wichtig, die steuerlichen Rahmenbedingungen und persönlichen Bedürfnisse individuell zu prüfen“, so Fabian von Löbbecke gegenüber procontra.

Was die Bundesregierung plant

Die Regierungsparteien haben im Koalitionsvertrag vereinbartfür alle neuen Selbstständigen, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem unterliegen, eine Pflicht zur Altersvorsorge mit Wahlfreiheit einzuführen. Selbständige sollen in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sein, sofern sie nicht im Rahmen eines einfachen und unbürokratischen Opt-Outs ein privates Vorsorgeprodukt wählen.

"Dieses Vorsorgeprodukt muss insolvenz- und pfändungssicher sein und zu einer Absicherung oberhalb des Grundsicherungsniveaus führen", so ein Sprecher des Bundesarbeitsministerium gegenüber procontra. Aktuell erarbeite man gerade einen Referentenentwurf zur Einführung der Altersvorsorgepflicht.

Wichtig: Vor der Vorsorge für das Alter sollten Selbstständige daran denken, alle existenzbedrohenden Risiken abzusichern. Darauf weist Vorsorgeexperte Marco Habschick, Geschäftsführer der „Gründerplattform“, hin. Dazu zähle insbesondere die Absicherung der eigenen Arbeitskraft. Mehr Infos finden Sie hier.