Post-Covid und BU-Leistung: Was Vermittler wissen sollten
Für viele Menschen ist die Corona-Pandemie noch immer nicht überwunden, sondern weiterhin hochaktuell: Sie kämpfen mit den langfristigen Folgen von Long-Covid oder Post-Covid.
Beide Begriffe beschreiben langanhaltende gesundheitliche Beschwerden nach einer Covid-19-Infektion und unterscheiden sich rein zeitlich: Von Long Covid spricht man, wenn Corona-typische Symptome über einen Zeitraum von vier Wochen nach einer Infektion auftreten. Haben Patienten drei Monate nach ihrer Erkrankung immer noch Beschwerden, spricht man von einem Post-Covid-Syndrom. Häufige Symptome sind Konzentrationsstörungen, Muskelschmerzen, Husten, Gedächtnisprobleme, Erschöpfung, Vergesslichkeit, Schlafstörungen und Depressionen.
Eine pauschale Antwort gibt es nicht
Mitunter können die Beschwerden so schwer sein, dass die betroffene Person ihren Beruf nicht mehr ausüben kann. Leistet dann aber auch automatisch eine BU-Versicherung? Dieser Frage ist jetzt Björn Thorben M. Jöhnke, Fachanwalt für Versicherungsrecht aus Hamburg, auf dem Internet-Portal Anwalt.de nachgegangen. Dabei kommt er zu dem Schluss, dass jeder Fall individuell betrachtet werden muss, eine pauschale Antwort also nicht möglich ist, da diese von der Schwere der Symptome und der Beeinträchtigung der beruflichen Leistungsfähigkeit abhängig sei.
Allerdings kann laut Jöhnke folgende allgemeine Leitlinie als Orientierung dienen:
Nachhaltige Einschränkungen der Arbeitsfähigkeit: Ein erster wichtiger Punkt ist, dass die BU-Versicherung nur dann greift, wenn die Symptome von Long-Covid zu einer dauerhaften, nachweisbaren Einschränkung der beruflichen Leistungsfähigkeit führen. Solange jemand mit Long-Covid in der Lage ist, seine Arbeit mit entsprechenden Anpassungen fortzusetzen (z.B. durch reduzierte Arbeitszeiten oder Anpassung der Tätigkeit), besteht das Risiko, dass die Versicherung möglicherweise nicht leistet.
Berufe, die eine hohe Konzentration über längere Zeit erfordern, erhöhen aufgrund der häufig auftretenden Symptome wie Erschöpfung und Konzentrationsschwierigkeiten eher die Wahrscheinlichkeit einer Berufsunfähigkeit. Dagegen sind Tätigkeiten, die zwar Fachwissen erfordern, jedoch keine kontinuierliche hohe Konzentration verlangen oder regelmäßige Pausen zulassen, weniger wahrscheinlich mit einer Berufsunfähigkeit verbunden.
Ärztliche Gutachten und Nachweise: Für die Anerkennung einer Berufsunfähigkeit aufgrund von Post- bzw. Long-Covid sind ärztliche Gutachten, medizinische Berichte sowie Atteste und Befunde, als auch Berichte von Behandlern (Psychologen etc.) unerlässlich. Der Versicherte muss dokumentieren, dass die Symptome so schwerwiegend sind, dass eine Ausübung des Berufs dauerhaft oder für einen längeren Zeitraum unmöglich ist. Häufig wird hierbei auch ein Facharzt für Neurologie, Pneumologie oder Psychiatrie eingeschaltet, um die langfristigen Auswirkungen von Post-Covid/Long-Covid zu bestätigen.
Leistungsantrag: Erst wenn der BU-Leistungsantrag bewilligt worden ist, zahlt die Versicherung. Beim Ausfüllen des Leistungsantrags ist u.a. die genaue Darstellung des bisherigen Berufs wichtig. Diese Übersicht ist in Gestalt eines sogenannten Stundenplanes zu erstellen. Es ist darauf zu achten, dass die Auswirkungen von Post-Covid/Long-Covid auf den Beruf betont werden.