8 Monate nicht auf BU-Antrag reagiert: Standard Life entschuldigt sich
In den Leistungsabteilungen vieler Versicherer stauen sich inzwischen die Akten. Es fehlt meist an ausreichendem Personal. Die Folge: Antragsverfahren ziehen sich oft länger hin als üblich. Den Vogel schoss in dieser Beziehung jetzt die Standard Life ab. Doch Branchenstandard ist das nicht.
Wie die Hamburger Anwaltskanzlei Jöhnke & Reichow auf ihrer Homepage und auf Social Media berichtete, ließ die Versicherung das Leistungsantragsverfahren eines Mandanten wegen Berufsunfähigkeit acht Monate lange unbeantwortet. Sie reagierte demnach weder auf die Schreiben des Antragstellers, eines an Depressionen erkrankten Arztes, noch auf Schreiben der Rechtsanwälte.
Den Eingang des Leistungsantrages vom 20. März 2024 hätte die Standard Life noch schriftlich bestätigt, berichtet Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke. Danach habe es jedoch keine Reaktion mehr gegeben.
Verstoß gegen Obliegenheiten
„Eine Nichtreaktion eines Versicherers auf den Leistungsantrag sowie weitere Erinnerungsschreiben des Versicherten ist nicht nur moralisch verantwortungslos, sondern stellt auch einen Verstoß gegen die eigenen vertraglichen Obliegenheiten eines Versicherers dar, nämlich die Pflicht die Unterlagen des Versicherten hinsichtlich des Vorliegens einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit zu prüfen“, erläutert Jöhnke. „Wird ein Versicherer nicht tätig, kann er sich im Einzelfall schadenersatzpflichtig machen.“
Inzwischen hat sich Christian Nuschele, Head of Distribution bei Standard Life Deutschland, für das Fehlverhalten bzw. Nichtverhalten seines Hauses entschuldigt. Man habe umgehend Kontakt mit der Anwaltskanzlei aufgenommen und intern mit der Fehlersuche begonnen, ließ er procontra auf Nachfrage mitteilen. „Ich werde mich dafür einsetzen, dass der Sachverhalt schnellstmöglich geklärt wird, denn die von unserer Seite offenbar verschuldete Verzögerung und die damit verbundene Hängepartie ist, egal wie am Ende eine Leistungsprüfung ausfallen wird, aus Sicht des Kunden absolut inakzeptabel“, so Nuschele.
Rund 3 Monate bis zur BU-Entscheidung
Tatsächlich ist der geschilderte Standard-Life-Fall für die Branche nicht exemplarisch. Laut einer GDV-Befragung liegen zwischen Antragstellung und Entscheidung eines BU-Versicherers im Mittel 99 Tage. Lägen alle Unterlagen vor, könne die abschließende Bearbeitung auch schon mal in wenigen Tagen erfolgen.
Diese Tendenz bestätigt auch Versicherungsmakler und BU-Spezialist Matthias Helberg gegenüber procontra. Seiner Erfahrung nach dauern BU-Leistungsantragsverfahren zwischen drei und sechs Monaten, bei schweren Krankheiten, bei denen die Sachlage eindeutig sei, könne die Spanne auch deutlich kürzer sein.
Unabhängig von dem konkreten Fall empfiehlt Helberg eine Berufsunfähigkeitsversicherung möglichst immer mit AU-Klausel abzuschließen. Denn dann erhalte man auch bei einer Krankschreibung (Arbeitsunfähigkeit) Leistungen aus der BU-Versicherung – unabhängig davon, ob eine Berufsunfähigkeit vorliege.
Tobias Bierl, wie Helberg Versicherungsmakler und BU-Experte, bewertet die Marktlage ganz ähnlich. Zwar sei es richtig, dass die Leistungsfallabteilungen vieler Versicherer stark belastet seien, meint er. Das spiegele sich aber noch nicht signifikant in der Bearbeitung von BU-Leistungsantragsverfahren wider und könne somit auch nicht das Verhalten der Standard Life erklären. „Acht Monate lang gar nicht zu reagieren, das geht einfach nicht“, findet Bierl.