Adventskalendertürchen 13
Hintergrund:
Die HDI Lebensversicherung verzichtet seit Jahresanfang als erster Versicherer bei ihrem BU-Schutz Ego Top vollständig auf die Regelungen zur konkreten Verweisung – in der Erst- und auch in der Nachprüfung.
ür den BU-Schutz Ego Top der HDI Lebensversicherung gilt seit Anfang des Jahres: Solange eine Berufsunfähigkeit für den zuletzt ausgeübten Beruf besteht, wird die vereinbarte BU-Rente gezahlt – unabhängig davon, ob die versicherte Person zwischenzeitlich einen anderen Beruf aufgenommen hat. „Mit dem vollständigen Verzicht auf die abstrakte und konkrete Verweisung sowohl in der Erst- als auch in der Nachprüfung nehmen wir Komplexität aus der Beratung“, sagt HDI-Vorstandsmitglied Fabian von Löbbecke, der glaubt, dass er mit dieser Produktlösung eine Benchmark für den gesamten Markt gesetzt hat. Wird also der Verzicht auf die konkrete Verweisung bald zum neuen BU-Standard? BU-Experten wie der Versicherungsmakler Tobias Bierl von der Finanzberatung Bierl glauben das nicht. Prämienneutral lasse sich das nicht darstellen, meint er gegenüber procontra, höchstens in Form eines kostenpflichtigen Zusatzbausteins.
Prognose:
Eins zu eins wird sich die HDI-Lösung nicht durchsetzen, wohl aber als Zusatzbaustein oder beschränkt auf bestimmte Berufsgruppen. Die Bayerische und die Baloise gehen bereits entsprechende Wege.
Wahrscheinlichkeit für den Eintritt der These: 5 Prozent