Industrieversicherung
Der Großmakler Aon Deutschland kritisiert die neue Klausel, um die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) jüngst seine Musterbedingungen für Gewerbeversicherungen erweitert hat.
„Wir bewerten die neuen unverbindlichen Musterbedingungen des GDV, PFAS-bezogene Schäden zunächst standardmäßig in Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherungen sowie Umweltrisikoversicherungen auszuschließen, kritisch. Denn dies erschwert die Absicherung solcher Schäden für die deutsche Wirtschaft ganz massiv“, wird der Director und Spartenleiter Haftpflicht und Luftfahrt bei Aon Deutschland, Thomas Gahr, in einer Presseinformation zitiert.
Bei PFAS handelt es sich um per- und polyfluorierter Alkylsubstanzen, die auch als „Ewigkeitschemikalien“ bezeichnet werden. Sie kommen in sehr vielen Produkten vor, von Küchenutensilien über Medizinprodukte bis hin zu Photovoltaik-Paneelen. Sie gelten als nur sehr schwer wieder abbaubar und für Menschen als potenziell krebserregend. Entsprechen hoch ist das Schadenpotenzial für die haftenden Produktionsunternehmen.
Mithilfe dieser PFAS-Klausel können Versicherer Schäden durch diese Chemikalien grundsätzlich erst einmal ausschließen – um dann in einem zweiten Schritt mit den Kunden konkret zu vereinbaren, unter welchen Bedingungen und in welcher Höhe Schäden durch bestimmte PFAS-Verbindungen wieder versichert werden“, erklärt Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des GDV, den Plan hinter der neuen Musterklausel.
Das sieht Aon-Experte Gahr ganz anders: „Die Diskussion über PFAS sollte nicht mit einem pauschalen Ausschluss beginnen, sondern mit einer Analyse des individuellen Risikos. Aus guten Gründen sehen bisher die meisten Versicherer in Deutschland keine Standard-Ausschlüsse bezüglich PFAS in ihren Policen vor. Stattdessen wurden Einzelfalllösungen für Unternehmen mit signifikanter PFAS-Exposition gesucht. Ein Ausschluss ist dabei nur die letzte Option am Ende der Diskussion.“
Gahr erkennt PFAS-Schadenfälle in Europa zwar als wachsende Herausforderung an. Die meisten Ansprüche im Zusammenhang mit den „Ewigkeitschemikalien“ würden aber in den USA geltend gemacht. In Europa hingegen würden gesetzliche Regelungen zum Verbot der Verwendung verschiedener PFAS-Stoffe noch diskutiert, sagt der Aon-Experte.