„Plofkrackers“

Sprengungen von Geldautomaten sorgen weiter für Millionenschaden

Die Zahl der gesprengten Geldautomaten ging zuletzt leicht zurück. Doch der Schaden für die Versicherer ist weiter hoch - das geklaute Bargeld ist dabei nur für einen Bruchteil des Schadens verantwortlich.

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13:11 Uhr | 21. November | 2024
Das zerstörte Bankfoyer einer Sparkasse in Viersen

Häufig richten die Sprengungen der Täter auch einen hohen Sachschaden an umliegenden Gebäuden an, wie hier in einer Sparkasse in Viersen (NRW) im Jahr 2022.

| Quelle: Leesle

Ende August vermeldete das Bundeskriminalamt (BKA) eine zumindest vorsichtig optimistisch stimmende Entwicklung: Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 461 Geldautomaten gesprengt – teils erfolgreich, teils mit weniger Erfolg.  Im Vergleich zum Vorjahr (491 nahm die Zahl der versuchten Sprengungen damit ab – auch wenn der Rückgang mit 7,1 Prozent dezent ausfiel.

Allerdings bleibt der Schaden für die Versicherer hoch. „Insgesamt haben die Versicherer 2023 für Schäden durch Geldautomatensprengungen 95 Millionen Euro aufgewendet“, sagte die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Anja Käfer-Rohrbach. Rund 20 Millionen Euro entfielen dabei auf gestohlenes Bargeld. „Damit hat sich erneut bestätigt, dass jedem Euro gestohlenem Bargeld zwei bis drei Euro für Kollateralschäden an Gebäude und sonstiger Infrastruktur gegenüberstehen“, betont Käfer-Rohrbach. 

Laut BKA gehen die „Plofkrackers“, wie die häufig aus den Niederlanden stammenden Täter in ihrer Heimat genannt werden, alles andere als zimperlich zu Werke. Bei 90 Prozent der durchgeführten Sprengungen verwendeten die Täter feste Explosivstoffe. „Dieser Modus Operandi verursacht erhebliche Schäden und setzt Einsatzkräfte und Unbeteiligte einer großen Gefahr aus“, heißt es im Bundeslagebild „Angriffe auf Geldautomaten.“

Deutschland gilt auch aufgrund der zahlreichen Bankautomaten – rund 50.000 Geräte gibt es hierzulande – als attraktives Ziel internationaler Banden. Die Versicherer haben darum einen technischen Leitfaden veröffentlicht, mit welchen Maßnahmen den Tätern ihre „Arbeit“ erschwert werden könnte. Möglich sind hier unter anderem eine Verringerung des Bargeldbestands in den Automaten, Einfärbesysteme für Geldscheine oder eine nächtliche Schließung der Bankfoyers.