Was für eine Versicherungspflicht spricht
Schutz der Eigentümer und des Gemeinwohls: Eine verpflichtende Elementarschadenversicherung würde sicherstellen, dass jeder Hausbesitzer und Mieter im Falle eines Naturereignisses abgesichert ist, ohne am Ende auf staatliche Hilfe angewiesen zu sein.
Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind in Deutschland derzeit lediglich 54 Prozent der Gebäude vor Naturgefahren wie Hochwasser und Überschwemmung geschützt. Das zeigt: Viele Eigentümer schätzen den Umfang ihrer Wohngebäudeversicherung falsch ein. Denn in vielen Verträgen sind oft nur die Naturgefahren Sturm oder Hagel versichert, nicht jedoch Starkregen und Hochwasser. Auch in vielen Hausratversicherungen fehlt dieser Zusatzschutz.
Klimawandel und steigende Risiken: Die Auswirkungen des Klimawandels sind inzwischen offensichtlich: Stürme, Überschwemmungen und andere Naturereignisse werden häufiger und intensiver. Dies führt zu höheren Risiken und potenziellen Schadenhöhen, was für eine verpflichtende Versicherung spricht. 2024 verursachten Wetterextreme in Deutschland immerhin Schäden von 5,5 Milliarden Euro – Tendenz steigend.
Verhinderung von Überversicherungen: Wenn jeder Hausbesitzer verpflichtet würde, eine Elementarschadenversicherung abzuschließen, könnte das die Versicherungswirtschaft auch zu einer klareren und effizienteren Risikoeinschätzung anregen, meinen Experten.
Was gegen eine Versicherungspflicht spricht
Kostenbelastung für Haushalte: Eine Versicherungspflicht bedeutet zusätzliche Kosten und könnte insbesondere für sozial schwächere Haushalte oder Mieter eine erhebliche Belastung darstellen. Auszuschließen ist auch nicht, dass Eigentümer die höheren Kosten auf die Miete umlegen.
Fehlende Flexibilität, juristische Zweifel und mehr Bürokratie: Die Einführung einer Pflichtversicherung könnte dazu führen, dass Kunden gezwungen sind, Versicherungsbedingungen zu akzeptieren, die nicht optimal auf ihre individuelle Risikosituation abgestimmt sind, befürchten Kritiker. In Deutschland herrscht außerdem Vertragsfreiheit. Insofern könnte eine Pflichtversicherung auch unter juristischen Gesichtspunkten problematisch sein. Nicht zuletzt könnte eine Pflichtversicherung auch mehr Bürokratie und damit auch höhere administrative Kosten mit sich bringen.
Unzureichende Risikominderung: Eine Pflichtversicherung könnte eine falsche Sicherheit vermitteln und dazu führen, dass weniger in präventive Maßnahmen investiert wird, wie etwa in den Hochwasserschutz. „Eine Pflichtversicherung als alleiniges Mittel hilft niemandem – weder Hausbesitzern noch Ländern und Kommunen“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. „Aus unserer Sicht diskutieren wir damit am entscheidenden Thema vorbei. Oberste Priorität sollten klimaangepasstes Planen, Bauen und Sanieren haben. Prävention sollte fester Bestandteil der Landesbauordnungen werden. Sonst können wir uns schon jetzt auf Milliardenschäden bei künftigen Hochwassern gefasst machen.“
Fazit: Die Diskussion über eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden berührt grundlegende Fragen des Versicherungssystems und der sozialen Verantwortung. Einerseits könnte eine solche Pflichtversicherung für mehr Sicherheit und Solidarität in der Gesellschaft sorgen, vor allem angesichts des steigenden Risikos von Naturkatastrophen. Andererseits könnten die zusätzlichen finanziellen Belastungen und der Mangel an Flexibilität für viele Menschen problematisch sein.