Eine Unterversicherung liegt immer dann vor, wenn die vereinbarte Versicherungssumme den tatsächlichen Wert des Hausrats unterschreitet. Im Schadenfall führt das dazu, dass die Versicherung nur anteilig leistet. Das bedeutet konkret: Wenn die Versicherungssumme 30 Prozent unter dem Wert der zu versichernden Sache liegt, zahlt der Versicherer im Schadenfall 30 Prozent weniger aus.
Im Ernstfall kann eine Unterversicherung also zu erheblichen finanziellen Verlusten führen – und für Makler zum Reputations- oder sogar Haftungsproblem werden. Ihnen kommt damit eine Schlüsselfunktion in der Aufklärung über und in der Vermeidung von Unterversicherung zu.
Strategien zur Vermeidung von Unterversicherung
Es ist deshalb ratsam, in der Hausratversicherung einen Unterversicherungsverzicht zu vereinbaren. Im Schadenfall bekommt der Versicherte damit den Schaden ohne Abzug ersetzt – in der Regel zum Neuwert und maximal bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Sinnvoll kann darüber hinaus auch die Vereinbarung einer Dynamik sein. In der Wohngebäudeversicherung gibt es einen ähnlichen Mechanismus, der in den Verträgen üblicherweise schon verankert ist, die sogenannte Gleitende Neuwertversicherung.
Auf der sicheren Seite sind Kunden, die ihren Hausrat nach dem sogenannten Quadratmetermodell versichern. Dabei wird eine pauschale Versicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche festgelegt (üblich sind 650 bis 750 Euro). Der Vorteil: Bei diesem Modell ist ein Unterversicherungsverzicht in der Regel inkludiert.
Bei besonders teuren Einrichtungen kann jedoch auch die so errechnete Versicherungssumme zu niedrig sein. Dann bietet es sich an, die genaue Versicherungssumme mithilfe eines Wertermittlungsbogens, auf dem für den gesamten Hausrat der heutige Neupreis eingetragen wird, zu berechnen. Alles summiert, ergibt die Versicherungssumme, die mindestens zum Ansatz kommen sollte.
Versicherungssumme regelmäßig überprüfen
So oder so empfiehlt es sich, die Versicherungssumme regelmäßig zu überprüfen, etwa nach größeren Anschaffungen oder Erbschaften, und Änderungen dem Versicherer zu melden. Makler können dieses Thema zum Beispiel während ihrer Jahresgespräche mit ihren Kunden ansprechen.