Energieeffizienz

Welche Förderungen Immobilieneigentümern beim Sanieren wirklich helfen

Energieeffiziente Sanierungen erfordern bei Haus- und Wohnungseigentümern viel Kapital. Welche Förderungen hier Entlastung schaffen, erklärt Jan Karwatzki, Architekt und Prokurist beim Öko-Zentrum NRW, im Interview.

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13:05 Uhr | 06. Mai | 2024
Jan Karwatzki, Architekt und Prokurist beim Öko-Zentrum NRW

Jan Karwatzki, Architekt und Prokurist beim Öko-Zentrum NRW

| Quelle: Öko-Zentrum NRW

procontra: Über zu wenig Arbeit können sich Ihre Förderberater dieser Tage sicherlich nicht beklagen, oder?

Jan Karwatzki: Nein. Schon seit dem Ukrainekrieg ist die Nachfrage nach Beratungen zum Einbau von erneuerbaren Heizsystemen deutlich gestiegen, insbesondere zu Wärmepumpen. Dabei geht es auch um mögliche Förderungen. Hier gab es leider durch die Haushaltskrise im letzten Jahr noch einige Verzögerungen, sodass die neue Förderung erst seit dem Jahreswechsel feststeht. Seit Ende Februar können selbstnutzende Eigentümer von Einfamilienhäusern nun wieder Anträge auf Zuschüsse für die Heizungserneuerung bei der Förderbank KfW stellen. Für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern soll die Förderung ab Mai beantragbar sein. Wichtig ist: Jeder kann bereits jetzt eine erneuerbare Heizungsanlage einbauen und den Förderantrag dann bis November nachholen. 

procontra: Bis zu 70 Prozent Zuschuss bei Investitionskosten bis zu 30.000 Euro. Das sind maximal 21.000 Euro. Ist der Staat hier wirklich so großzügig?

Karwatzki: Eine so hohe Förderung steht nicht in allen Fällen zur Verfügung. Es gibt eine Grundförderung von 30 Prozent, die jeder nutzen kann. Wer in seinem selbstbewohnten Haus eine ineffiziente alte Heizung ersetzt und komplett auf erneuerbare Energien umsteigt, kann bis 2028 zusätzlich einen Klimageschwindigkeits-Bonus von weiteren 20 Prozent bekommen. Dieser Bonus wird ab 2029 jedoch sinken.
Zusätzlich gibt es einen weiteren Bonus von 30 Prozent, wenn das zu versteuernde Haushaltseinkommen nicht mehr als 40.000 Euro pro Jahr beträgt. Wird eine besonders effiziente oder umweltfreundliche Wärmepumpe eingesetzt, können nochmal 5 Prozent hinzukommen. Alle diese Fördersätze können miteinander kombiniert werden. Insgesamt ist die maximale Förderquote dann auf 70 Prozent gedeckelt.

procontra: Wer profitiert noch von der Heizungsförderung?

Karwatzki: Die Förderung kann grundsätzlich von allen Antragstellern genutzt werden, egal ob Privatperson, Vermieter, Unternehmen, Verein, etc. Sie ist also auch für große Mehrfamilienhäuser oder Nichtwohngebäude verfügbar. Allerdings kann man den Klimageschwindigkeits-Bonus und den Einkommensbonus nur nutzen, wenn man in seinem eigenen Haus oder seiner Eigentumswohnung wohnt. Für Vermieter und Unternehmen, die diese Boni nicht nutzen können, stehen somit maximal 35 Prozent Zuschuss zur Verfügung.  

procontra: Und wie kommen Förderberechtigte konkret an den Zuschuss ran?

Karwatzki: Der Zuschuss für neue Heizungsanlagen muss bei der staatlichen Förderbank KfW online beantragt werden. Nur wenn mehrere Gebäude aus einer gemeinsamen Heizung versorgt werden sollen, muss dies also sogenanntes Gebäudenetz beim BAFA beantragt werden. Für die Beantragung muss ein Vertrag mit einem ausführenden Heizungsunternehmen abgeschlossen sein. Zudem muss das Heizungsunternehmen oder ein Energieberater eine Bestätigung zum Antrag erstellen, deren ID-Nummer man beim Online-Antrag eingeben muss. Ausführliche Informationen zur Antragsstellung gibt es über die KfW-Homepage. Wir empfehlen vor der Entscheidung für eine neue Heizungsanlage eine geförderte Energieberatung durchführen zu lassen, um die beste Lösung für das Gebäude zu finden. Zugelassene Energieberater sind auf der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes aufgeführt.

procontra: Gibt es weitere Förderprogramme für Immobilieneigentümer?

Karwatzki: Im Rahmen der Bundesförderung effiziente Gebäude, BEG, werden nicht nur erneuerbare Heizungsanlagen bei der KfW gefördert, sondern beim BAFA auch weitere Einzelmaßnahmen wie die Dämmung von Bauteilen, der Austausch von Fenstern, der Einbau von Lüftungsanlagen sowie die Optimierung eines bestehenden Heizsystems mit 15 Prozent bezuschusst. Wer vorab eine geförderte Energieberatung durchführen und einen Individuellen Sanierungsfahrplan, iSFP, ausstellen lässt, bekommt 20 Prozent Zuschuss.

Für den Eigenanteil, der verbleibt, wenn eine Einzelmaßnahme beim BAFA oder der KfW bezuschusst wird, kann seit kurzem zusätzlich ein Ergänzungskredit beantragt werden. Der beinhaltet für selbstnutzende Wohneigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 Euro pro Jahr eine deutliche Zinsverbilligung.

Wenn das gesamte Gebäude auf das energetische Niveau eines Effizienzhauses saniert wird, kann man bei der KfW einen zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss bekommen. Hier können auch höhere Kosten pro Wohneinheit gefördert werden. Daneben gibt es länderabhängige Förderprogramme, die oftmals mit der Bundesförderung kombiniert werden können.

procontra: Wo und wie erfolgt hier die Antragsstellung?

Karwatzki: Die Förderung von Einzelmaßnahmen, die keine Heizungsanlagen für einzelne Gebäude betreffen, werden beim BAFA online beantragt. Hier muss vorab ein Energieberater involviert und eine Technische Projektbeschreibung ausgestellt werden. Zudem kann auch hier – wie bei der Heizungsförderung – seit Anfang 2024 nur dann ein Antrag gestellt werden, wenn bereits ein Liefer- oder Leistungsvertrag zur Durchführung der Maßnahmen abgeschlossen wurde. Dessen Wirksamkeit muss jedoch durch eine bestimmte Klausel von Förderung abhängig sein.

Für die umfassende Sanierung zum Effizienzhaus muss das erreichte energetische Niveau durch einen Energieberater nachgewiesen und bescheinigt werden. Erst dann kann über die Hausbank ein Förderkredit beantragt werden. Auch der Ergänzungskredit zur Finanzierung bereits bezuschusster Einzelmaßnahmen muss über die Hausbank bei der KfW beantragt werden.