Allianz GI öffnet nachhaltige Fonds für Rüstungs-Investments
Allianz Global Investors (AGI), einer der beiden Vermögensverwalter der Allianz, hat die Anlagerichtlinien für einige seiner ESG-Fonds geändert. Künftig können die meisten der AGI-Fonds unter Artikel 8 der europäischen Offenlegungsverordnung auch in militärische Ausrüstung und Dienstleistungen investieren. Dies geht aus einem Kundenanschreiben hervor, das procontra vorliegt. Zuerst hatte die Agentur Bloomberg hierüber berichtet.
„Die geopolitischen Ereignisse der vergangenen Jahre haben ein grundlegenderes Umdenken hinsichtlich der Notwendigkeit ausgelöst, in die Verteidigungsarchitektur Europas zu investieren. In diesem Zusammenhang besteht ein dringender Handlungsbedarf für europäische Staaten, verstärkt – und vor allem gemeinschaftlich – in eine moderne, widerstandsfähige Verteidigungsindustrie zu investieren“, begründet AGI die Entscheidung gegenüber ihren Kunden. Und weiter: „Ein starker Verteidigungssektor ist notwendig, um die Umsetzung nationaler und regionaler Sicherheitsstrategien zu ermöglichen und wirtschaftliche sowie gesellschaftliche Stabilität zu unterstützen. Die Beteiligung des Privatsektors ist dabei entscheidend, sei es durch Finanzierung oder die Bereitstellung modernster Ausrüstung.“
Was auch künftig verboten bleibt
Erlaubt sind künftig auch Aktivitäten im Zusammenhang mit Atomwaffen. Allerdings mit Einschränkungen: So seien solche Investitionen nur in Staaten möglich, die dem Atomwaffensperrvertrag unterliegen. Investitionen in international verbotene Waffen, wie Anti-Personen-Minen, chemische oder biologische Waffen sollen ebenso verboten bleiben wie Investitionen in Waffen mit weißem Phosphor und abgereichertem Uran. Zwar sind diese Waffen nicht direkt verboten, können aber unbeabsichtigte und langanhaltende Schäden an der Umwelt sowie Zivilisten verursachen.
Fonds nach Artikel 9, für die deutlich striktere Nachhaltigkeits-Kriterien gelten, sind von den veränderten Anlagerichtlinien nicht betroffen. Auch für sieben Artikel-8-Fonds gilt der Rüstungsausschluss weiterhin.
Die Allianz steht mit ihrer Entscheidung nicht allein. Auch andere Vermögensverwalter überdenken derzeit ihre Anlagerichtlinien und prüfen, Rüstungs-Investments künftig zu ermöglichen.
Einstellung der Anleger ändert sich
Auch von Kundenseite ist – verursacht durch den russischen Angriffskrieg in der Ukraine – die Bereitschaft gestiegen, in Rüstungsunternehmen zu investieren. Laut einer Umfrage des Vergleichsportals Verivox aus dem August vergangenen Jahres fanden 58 Prozent der rund 1.000 Befragten eine Geldanlage in Rüstungsunternehmen moralisch vertretbar. Das ist deutlich mehr als zwei Jahre zuvor, als nur 47 Prozent keine moralischen Bedenken gegenüber Rüstungs-Investments äußerten.
Zuletzt waren verstärkt Rüstungs-ETFs auf den Markt gekommen bzw. angekündigt worden. Diese treffen seitens der Anleger auf großes Interesse. So verkündete die US-Investmentfirma VanEck vor Kurzem, dass das Fondsvolumen des „VanEck Defense“, dem größten Rüstungs-ETF am Markt, auf vier Milliarden Euro gestiegen ist. Zum Vergleich: Im August des vergangenen Jahres lag dieses noch bei einer Milliarde Euro.