Kommentar

Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz fit für 2023ff.?

Mit einem neuen Gesetz will die Bundesregierung den Finanzplatz Deutschland attraktiver machen. Kann das funktionieren oder ist das alles nur Getöse? ZIA-Vize-Präsidentin Iris Schöberl nimmt in ihrer Kolumne hierzu Stellung.

10:08 Uhr | 29. August | 2023
Iris Schöberl

Begrüßt die durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz geplanten Neuerungen, sieht aber auch Nachbesserungsbedarf: Irs Schöberl, Vize-Präsidentin des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA)

| Quelle: Laurence Chape

Freie Bahn für mehr privates Kapital, ein Push für Investitionen in Klimaschutz und Digitalisierung – mit diesem Anspruch vermarktet die Bundesregierung das Zukunftsfinanzierungsgesetz. Übergeordnetes Ziel: Der Finanzplatz Deutschland soll „zugleich attraktiver und wettbewerbsfähiger werden“, so die Ankündigung. Mitte August haben Bundeskanzler Olaf Scholz und seine Regierungsmannschaft den „Gesetzentwurf zur Finanzierung zukunftssichernder Investitionen“ auf den Weg gebracht. Weiterer Punkt: Neue steuerliche Regeln für Mitarbeiterkapitalbeteiligung sollen deutsche Start-ups sowie kleine und mittelständische Unternehmen attraktiver machen.

Was ist Wunsch, was ist Wirklichkeit bei den schicken Etiketten, mit denen die Bundesregierung ihr Gesetz vermarktet? Drei Schlaglichter:

Schlaglicht 1: Durch aufsichtsrechtliche Anpassungen schafft das Zukunftsfinanzierungsgesetz Spielräume, die Investitionen von Immobilien- und Infrastrukturfonds in Photovoltaik-Anlagen einen echten Schub verpassen könnten.

Die Änderungen im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) eröffnen Immobilienfonds die Chance, künftig nicht nur in Aufdachanlagen, sondern auch in Freiflächenanlagen auf unbebauten Grundstücken zu investieren. Bisher war es zudem nicht eindeutig geklärt, inwieweit für Immobilienfonds zugleich der Betrieb – und damit auch die Einnahmen aus dem Stromverkauf – uneingeschränkt möglich ist. Auch hier will die Regierung Klarheit schaffen.

Also: Auf, zur Energiewende? Hier lang! Viele Immobilienfonds werden tatsächlich in die Lage versetzt, einen stärkeren Beitrag zu leisten. Klimapolitisch wichtig, finanzpolitisch richtig.

Schlaglicht 2: Beim genauen Hinsehen fehlen im Zukunftsfinanzierungsgesetz Punkte, die mehr bedeuten als nur minimale Abstriche in der B-Note.  Vielleicht sollte die Bundesregierung mal in Kontakt treten zur Bundesregierung? Denn in einem anderen Gesetzesvorhaben, dem Wachstumschancengesetz, dessen Entwurf das Kabinett wohl Ende dieses Monats auf den Weg bringt, werden nach aktueller Planung investmentsteuerliche Grenzen für Energieerzeugung und -abgabe zwar angepasst, jedoch viel zu zaghaft und ohne die wichtigste Hürde zu beseitigen.

Im Investmentsteuerrecht gibt es nach wie vor einen Mechanismus, der für den Betrieb von Photovoltaikanlagen bei Gebäuden erhebliche steuerliche Risiken bedeutet. Bei Immobilienfonds, die dem Investmentsteuerecht unterliegen, führt ein drohender „Statusverlust“ wohl am Ende dazu, dass Photovoltaikanlagen entweder nur sehr begrenzt oder schlimmstenfalls gar nicht installiert und betrieben werden.

Also: Will die Koalition nicht per Steuerrecht mögliche Investoren abschrecken, muss sie das Risiko eines Statusverlustes für Spezial-Investmentfonds zu 100 Prozent ausräumen.

Schlaglicht 3: Start-ups, die in Deutschland loslegen wollen, brauchen dringend einen Rahmen, der sie in den Augen von (potenziellen) Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern attraktiv erscheinen lässt. Denn der Kampf um die klügsten Köpfe wird auch international geführt. Die Start-ups können davon ein Lied singen. Bessere Regeln bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung sind da ein echtes Plus. Der erhöhte Steuerfreibetrag – aus 1.440 Euro werden 5.000 Euro pro Jahr – macht da zum Beispiel einen spürbaren Unterschied. Und: Auch durch Umwandlung von Arbeitsentgelt bis zu 2.000 Euro pro Jahr kann der Freibetrag ausgeschöpft werden.

Der ZIA hat dafür gekämpft. Die Änderungen waren fällig. Bewertung hier: gut so.