Elterngeld, Bar-Geschenke von Oma und Opa, regelmäßige Zuwendungen der Paten – in vielen Familien kommt monatlich eine stattliche Summe zusammen, die sinnvollerweise auch in den Vermögensaufbau für den Nachwuchs gesteckt werden kann: Die erste Wohnung, Ausbildung, Studium oder ein Auslandsaufenthalt sind somit finanzierbar. Der wichtigste Tipp, den Maklerinnen und Makler ihren Kunden immer geben sollten, heißt: So früh wie möglich anfangen zu sparen!
Trotz steigender Zinsen: Aktien schlagen Festgeld
Je eher Eltern damit beginnen, regelmäßig Geld für ihr Kind zurückzulegen, desto mehr kommt (inklusive Zinseszins) bis zum Erwachsenenalter zusammen. Diese simple Erkenntnis ist den meisten Kundinnen und Kunden noch relativ leicht zu vermitteln. Skepsis regt sich (unberechtigterweise) jedoch häufig, wenn es um die Art der Geldanlage geht. Vor Aktienfonds und auch den preisgünstigen ETFs schrecken noch immer viele Menschen zurück, weil sie das vermeintliche Kursrisiko scheuen. Aber auch hier gilt: Der frühe Vogel bekommt das kleinste Risiko.
Denn je länger der Anlagezeitraum dauert, desto größer ist die Chance, zwischenzeitliche Kursverluste auszusitzen. Kleines Beispiel: Trotz aller Rückschläge wie der Finanzkrise 2008 oder der Corona-Pandemie hat allein der DAX seinen Punktestand in den letzten 20 Jahren fast vervierfacht. Er stieg von 3.957 Ende 2003 auf 15.500 (Stand: März 2023). Trotz zuletzt gestiegener Zinsen wäre es also nach wie vor ein Fehler, sich beim Sparen fürs Kind allein auf Tages- oder Festgeld zu verlegen.
Langfristig planen – und auch an die eigene Absicherung denken
Das gilt erst recht, wenn Eltern einen noch langfristigeren Anlageplan verfolgen und bereits für die Altersversorgung von Sohn oder Tochter vorsorgen möchten. Hier bieten sich zum Beispiel Fondspolicen als Lösung an, die auch bereits für Kinder abgeschlossen werden können. Für Notfälle oder plötzlich notwendige Anschaffungen kann ein Teil des zur Verfügung stehenden Geldes natürlich auch auf schnell verfügbaren Termin- oder Tagesgeldkonten geparkt werden.
Für Makler gilt es, gemeinsam mit den Kunden erst einmal zu ermitteln, wie viel Geld nach Abzug aller Fixkosten überhaupt zur Verfügung steht. Eltern sollten dabei aber auf jeden Fall bedenken, dass die Absicherung der eigenen Arbeitskraft immer als erstes kommen sollte. Es könnte beispielsweise fatal sein, auf die Berufsunfähigkeitsversicherung zu verzichten, um mehr Geld für den Nachwuchs beiseitelegen zu können.
Vertrag im Namen des Kindes oder der Eltern?
Und noch ein wichtiger Punkt sollte in der Beratung unbedingt angesprochen werden: Es kann einen erheblichen Unterschied machen, ob die Geldanlage unter dem Namen des Kindes oder dem der Eltern abgeschlossen wird. Heikel kann es zum Beispiel mit der gesetzlichen Krankenversicherung werden. Kostenlose Mitversicherung von Kindern ist nur möglich, wenn der Nachwuchs über Einkünfte in Höhe von höchstens 485 Euro im Monat verfügt. Wird dieser Betrag überschritten, muss Sohn oder Tochter einen eigenen GKV-Beitrag zahlen. Auch beim Bafög spielt das angesparte Geld eine Rolle. Vollen Anspruch habe nur Bezieher mit einem Vermögen bis zu 15.000 Euro.
Deshalb sollten Eltern sich überlegen, ob sie die entsprechenden Verträge nicht besser auf ihren Namen laufen. Damit entstehen die beschriebenen Probleme nicht, und sie haben sie jederzeit vollen Zugriff auf das Geld – beachten sollten sie aber auch, dass die Verzinsung in den eigenen Steuerfreibetrag für Kapitalerträge einfließt.