Kolumne

Pools garantieren die Unabhängigkeit des Maklers

Ist ein Versicherungsmakler, der fast sein gesamtes Geschäft über einen Maklerpool einreicht, rentenversicherungspflichtig? Diese Frage beschäftigte die Kanzlei von Norman Wirth. Das Ergebnis beschreibt er hier in seiner Kolumne.

14:06 Uhr | 03. Juni | 2024
Norman Wirth

AfW-Vorstand Norman Wirth

| Quelle: AfW

Sind Versicherungsmakler, die fast ihr gesamtes Geschäft über einen Maklerpool abwickeln, damit per se rentenversicherungspflichtig? Diese Frage beschäftigt die Branche seit Jahren. Ein umstrittenes Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts aus dem Jahr 2016 schlug hohe Wellen und verursachte erhebliche Verunsicherung. Die damalige Argumentation lautete: Ein Makler, der einen Großteil seines Umsatzes über einen Maklerpool erzielt, sei wirtschaftlich abhängig vom Auftraggeber Pool und damit sozialversicherungspflichtig. Mit Blick auf die rechtliche und tatsächliche Zusammenarbeit und die Konstellation Makler-Pool-Versicherer-Kunde ein eklatantes Fehlurteil, wie nun von der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) selbst erneut bestätigt wurde! 

Nach Klageeinreichung und -begründung durch Wirth-Rechtsanwälte für einen betroffenen Makler gegen einen Bescheid der DRV, der den Makler als rentenversicherungspflichtig einstufte, hob die DRV den Bescheid umgehend auf, weil „…durch den Maklerpool kein Auftragsverhältnis im Sinne des Paragraf 2 Absatz 1 Nummer 9 Sozialgesetzbuch (SGB) VI vorliegt“. 

Das Sozialgericht Lüneburg hatte bereits 2022 ähnlich entschieden. Und doch bleibt das Thema offensichtlich ein Dauerbrenner. Aber es gilt: Makler haben immer die freie Wahl, ob sie mit Pools oder Verbünden zusammenarbeiten oder Direktanbindungen vorziehen. Bestände können frei übertragen werden. Auftraggeber sind immer die Kunden. 

Apropos Unabhängigkeit: Es hilft wenig, wenn auch in der Branche immer wieder Stimmen laut werden, die die grundsätzliche Unabhängigkeit der Versicherungsmakler in Frage stellen. Insbesondere mit Blick auf Falschmeldungen des Verbraucherzentrale Bundesverbands sowie auf die absurden Pläne der EU-Kommission im Rahmen der Kleinanlegerstrategie. Hier wird Maklern geraten, sich nicht mehr unabhängig zu nennen. Lassen wir das, treten dem entgegen und stärken gemeinsam die Unabhängigkeit der Maklerschaft und damit die ihrer Kunden!