Homöopathie in der GKV

Ist alternative Medizin besser und billiger als ihr Ruf?

Der aktuelle Entwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz sieht keine Streichung homöopathischer Leistungen aus der GKV mehr vor. Aufgrund einer Petition beschäftigen sich Experten in einem Ausschuss mit Kosten und Nutzen.

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14:06 Uhr | 04. Juni | 2024
Alternative Medizin als Wettbewerbsvorteil nutzen

Viele Menschen setzen auf Globuli, weil sie ihnen helfen.

| Quelle: ollo

Der Petitionsausschuss im Bundestag beschäftigte sich am Montag mit einer Eingabe zur Übernahme der Kosten für homöopathische und anthroposophische Arzneimittel als Satzungsleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte in einem inoffiziellen Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes den Vorstoß gewagt, diese freiwillige Leistung der GKV zu streichen.

Als diese Idee bekannt wurde, schlug das unter vielen Menschen und auch Medizinern hohe Wellen. Der Anklamer Kinderarzt Dr. Stefan Schmidt-Troschke hatte Stimmen für eine Petition gesammelt, und innerhalb von vier Wochen 200.000 Stimmen eingereicht. Gemeinsam mit Professor Dr. Dr. Diana Steinmann stellte er sich nun den Fragen des Ausschusses. Allerdings wies das Bundesgesundheitsministerium mehrfach darauf hin, dass im Referentenentwurf des Gesetzes keine Streichung mehr vorgesehen sei.

In der Anhörung ging es vor allem um die angeblich nicht belegbare Wirksamkeit sowie um Kosten für diese Art der Behandlung. Schmidt-Troschke wies darauf hin, dass es bereits einige Studien gebe, die eine Wirksamkeit belegen würde. Diana Steinmann ergänzte, dass sie nicht nur Medizinerin, sondern auch Biochemiker sei, und dass die genaue Wirksamkeit von homöopathischen Mitteln eine Forschungsaufgabe für die kommenden 50 Jahre sei.

Viele Menschen hätten sehr gute Erfahrungen mit dieser Art der Behandlung gemacht, so der Petent. Tatsächlich berichteten auch während der Diskussionsrunde viele von eigenen positiven Erfahrungen. Das gelte für Kinder ebenso wie für schwer kranke Patienten, bei denen die Schulmedizin mit der Homöopathie verbunden wird. Auch war für Schmidt-Troschke nicht erkennbar, warum Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sich ausgerechnet auf diesen Punkt gestürzt habe. Denn zum einen sei es keine grundsätzliche Kassenleistung, sondern eine freiwillige Leistung und zum anderen liegen die Kosten bei rund 0,03 Prozent der Gesamtausgaben. Darüber hinaus gebe es eine Studie aus den Niederlanden zu den Kosten und zum Nutzen, die zum Beispiel auch zeigt, dass naturheilkundlich interessierte Menschen seltener ins Krankenhaus gehen müssen.