Finanzausschuss stellt sich quer

CDU-Antrag abgelehnt: PKV-Reform lässt weiter auf sich warten

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags hat jetzt eine Beschlussvorlage der CDU/CSU zur Reform der PKV abgelehnt. Worum es dabei ging und warum sich der PKV-Verband weiterhin kämpferisch gibt, lesen Sie hier.

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13:11 Uhr | 14. November | 2024
Blick in ein Sitzungszimmer mit mehreren Teilnehmern

Auf der jüngsten Sitzung des Finanzausschusses fand der CDU-Antrag zur Reform der PKV keine Mehrheit (Symbolfoto).

| Quelle: mantinov

Seit 2007 hat es in der privaten Krankenversicherung (PKV) keine größere Reform mehr gegeben. Dabei wird es auch erst mal bleiben. Denn der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags hat jetzt einen entsprechenden Reform-Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit den Stimmen von SPD, Grünen, FDP und Linken abgelehnt.

Mit dem Antrag sollte vor allem die Beitragsentwicklung in der PKV durch ein Absenken der maßgeblichen Schwellenwerte verstetigt werden. Denn nach der aktuellen Rechtslage dürfen Beitragserhöhungen in der PKV nur erfolgen, wenn eine Abweichung der realen von der kalkulierten Sterbewahrscheinlichkeit um mehr als 5 Prozent vorliegt oder wenn die Versicherungsleistungen in einem Tarif nachweislich um einen je nach Vertragsbedingung definierten Prozentsatz höher liegen als ursprünglich kalkuliert. Das können, je nach Bedingungswerk, 5 oder 10 Prozent sein.

Die Folge: Wegen der relativ hohen Prozentsätze werden die Schwellenwerte teilweise über Jahre nicht erreicht. Wenn aber doch, schlagen die Prämiensteigerungen mit einem Mal deutlich zu Buche, da die Kostensteigerungen, die sich in den Vorjahren angesammelt haben, aufgefangen werden müssen. Für die Versicherten sieht das dann so aus, als würden Beiträge “sprunghaft” steigen – auch wenn sich in der mehrjährigen Betrachtung ein deutlich niedrigerer Anstieg ergibt.

Standardtarif soll weiter geöffnet werden

Ein zweiter zentraler Punkt des Antrags zielte auf eine Öffnung des Standardtarifs für alle privat Krankenversicherten ab. Aktuell können nämlich nur Versicherte, die bereits vor dem 1. Januar 2009 bei ihrer gegenwärtigen PKV eine Vollversicherung hatten, den Tarif in Anspruch nehmen. Zum Hintergrund: Der Standardtarif bietet Leistungen, die mit den Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sind. Er ist gerade für ältere Versicherte eine vergleichsweise günstige Alternative, da sich Alterungsrückstellungen deutlich beitragsreduzierend auswirken. Die Beiträge sind auf den GKV-Höchstbeitrag begrenzt.

PKV-Verband zeigt sich nicht überrascht

Den PKV-Verband hat die Ablehnung des Antrags nicht überrascht. „Das entspricht den üblichen parlamentarischen Vorgängen“, so Verbandssprecher Stefan Reker gegenüber procontra. Trotzdem werde man sich weiterhin unvermindert zu Gunsten der Versicherten für eine Öffnung des Standardtarifs und für verbraucherfreundlich modernisierte Kalkulationsvorschriften einsetzen. „Wir wollen durch niedrigere Schwellenwerte bei den ‚auslösenden Faktoren‘ stetigere Anpassungen der Beiträge erreichen“, so Reker. „Dieser Vorschlag wird auch von Verbraucherschützern unterstützt. Für die Versicherten brächte das besser planbare und weniger sprunghafte Beitragsanpassungen in kleineren Schritten.“

Bei diesem Modell wären dann die gesamten Beitragsaufwendungen für die Kunden über die gesamte Vertragslaufzeit voraussichtlich höher, da es häufiger zu Beitragserhöhungen käme.