Kassen-Aufsicht kritisiert Beitragstricks – und warnt vor PKV-Wechselmissbrauch
Was Sie erfahren werden
Wie Krankenkassen Beitragserhöhungen gezielt verschleiern
Welche Tricks beim Wechsel von der PKV in die GKV aktuell geprüft werden
Wo Sie den BAS-Bericht einsehen und lesen können
Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) hat seinen aktuellen Jahresbericht vorgelegt. Darin wirft die Aufsichtsbehörde Krankenkassen mangelnde Transparenz bei der Information über Zusatzbeiträge vor. Ein weiteres Thema: der rechtsmissbräuchliche Wechsel von der PKV in die GKV.
Zusatzbeiträge oft verschleiert
In der zweiten Jahreshälfte 2024 und zu Beginn des Jahres 2025 mussten nahezu alle gesetzlichen Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge erhöhen. Laut dem BAS-Bericht ist dabei jedoch nicht jede Einrichtung den gesetzlichen Anforderungen an die Mitgliederinformation nachgekommen. „Vielfach relativieren die Krankenkassen die Anhebung des Zusatzbeitrages mit werblichen Aussagen oder verstecken die Beitragssatzanhebung im Kleingedruckten“, heißt es dazu in dem Bericht wörtlich.
Komme es zu Beschwerden von Mitgliedern, verschiebe sich bei unzureichender Information der Versicherten die Kündigungsfrist nach hinten, so das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), das 58 der insgesamt 94 gesetzlichen Krankenkassen überwacht. Das heißt: Versicherte haben länger Zeit, ihre Krankenkasse zu wechseln.
Rechtsmissbrauch beim Wechsel aus der PKV
Neben der Beitragskommunikation widmet sich das BAS in seinem Bericht noch einem weiteren heiklen Thema: dem Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung, also von der PKV in die GKV. Ab dem 55. Geburtstag ist dieser Schritt praktisch ausgeschlossen und in der Regel auch dann nicht mehr möglich, wenn Versicherungspflicht eintritt. Der Gesetzgeber will so die Solidargemeinschaft der gesetzlich Versicherten schützen.
In der Praxis zeigt sich jedoch, dass immer wieder versucht wird, diese hohen Wechsel-Hürden mit zweifelhaften Mitteln zu umgehen. Das BAS berichtet von wiederholt auftretenden Fällen, in denen bislang in der PKV versicherte Personen über eine fingierte Erwerbstätigkeit im europäischen Ausland versucht haben sollen, ausländische gesetzliche Versicherungszeiten zu erwerben, um so Zugang zur deutschen GKV zu erhalten.
Bereits 2022 hatte der GKV-Spitzenverband die Kassen per Rundschreiben vor dieser Problematik gewarnt und sie aufgefordert, bei Mitgliedschaftsanträgen auf Auffälligkeiten zu achten und insbesondere bei Angaben zu Beschäftigungen im Ausland genau hinzusehen und zu prüfen, ob die Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wurde. Das BAS unterstützt die Kassen bei Bedarf in der rechtlichen Bewertung und Aufklärung solcher Konstellationen. procontra hatte über dieses Schlupfloch für ältere PKV-Versicherte schon vor einiger Zeit ausführlich berichtet.
Der Jahresbericht des BAS macht deutlich, dass die Herausforderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht nur finanzieller Natur sind. Transparenz im Umgang mit Versicherten und die Einhaltung gesetzlicher Regeln stehen ebenso auf dem Prüfstand.
Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) hat die Rechtsaufsicht über die bundesunmittelbaren Träger der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sowie der Sozialen Pflegeversicherung. Der neue Jahresbericht steht zum Nachlesen und als Download auf der Internetseite des BAS bereit.