BaFin ordnet die Neuberechnung der Übergangsmaßnahmen an
Zum 2. Quartal 2024 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Neuberechnung der Übergangsmaßnahme versicherungstechnische Rückstellung angeordnet. Die Anordnung betraf alle Unternehmen, die aktuell dieses sogenannte Rückstellungstransitional anwenden. Betroffen davon sind 50 Versicherer.
Bereits Ende März hatte die BaFin-Exekutivdirektorin für Versicherungen, Julia Wiens, gegenüber Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erklärt, dass die Solvenzquoten nach Solvency II nicht mehr sachgerecht und die Versicherer auch ohne diese Übergangsmaßnahme im Allgemeinen ausreichend bedeckt seien. Eine Neuberechnung werde geprüft, doch die BaFin wolle erst die Auswirkungen auf die Branche schauen.
Auswirkungen auf die Versicherer
Angesichts der nun doch ergangenen Anordnung zur Neuberechnung zeigt sich der GDV entspannt. „Wir erwarten, dass sich dadurch bereits in diesem Jahr der Betrag der Übergangsmaßnahme bei den allermeisten Unternehmen auf null oder nahe null reduzieren wird. Da die Solvenzquote – das ist ein Indikator für die Kapitalausstattung der Unternehmen - ohne Berücksichtigung von Übergangsmaßnahmen 2023 in der Lebensversicherung im Branchenmittel 305 Prozent betrug, bleibt die Kapitalausstattung auch nach Neuberechnung auf einem hohen Niveau“, so eine GDV-Sprecherin. „Neben den von den Unternehmen in den letzten Jahren ergriffenen Maßnahmen für ein verbessertes Risikomanagement und der Einführung neuer Produkte wirkt sich dabei vor allem das positive Zinsumfeld aus", begründet der GDV weiter.
Solvenzquote mit Übergangsmaßnahmen bei 484 Prozent
Der aktuelle Assekurata „Marktausblick Lebensversicherungen“ zeigt mit den Übergangsmaßnahmen eine Solvenzquote von 484 Prozent branchenweit. „Die Reduktion auf rund 300 Prozent ist doch ein großer Schritt. Insbesondere mit Blick auf einzelne Gesellschaften, deren Solvenzquote ohne Übergangsmaßnahmen um 100 Prozent oder zwischen 100 und 200 Prozent liegen wird. Wie hoch sie tatsächlich sein werden, wird die Öffentlichkeit erst mit den Geschäftsberichten für 2024 im neuen Jahr erfahren“, sagt Lars Herrmann, Bereichsleiter Analyse und Bewertung bei Assekurata. Er erwartet allerdings, dass einige Versicherer gemäß die Übergangsmaßnahmen erneut beantragen werden.
Auch der GDV weist auf diese Möglichkeit hin: „Sollte sich das Kapitalmarktumfeld in den nächsten Jahren wider Erwarten erneut massiv eintrüben, könnte seitens der Unternehmen für die verbleibende Zeit eine erneute Neuberechnung der Übergangsmaßnahme beantragt werden.“