Trotz anhaltender Niedrigzinsphase hielten sich die Nettoverzinsungen der Lebensversicherer in den vergangenen Jahren konstant bei über 4 Prozent. Zumindest nach der GDV-Formel. Doch diese verlor seit 2011 Jahr für Jahr ihre Aussagekraft. Seit 2011 sind die Lebensversicherer verpflichtet eine Zinszusatzreserve für ihre Garantieversprechen zu bilden.
Da die erforderlichen Mittel selten komplett aus den laufenden Erträgen erwirtschaftet werden konnten, eben wegen des Niedrigzinsniveaus, mussten Bewertungsreserven realisiert werden. Diese außerordentlichen Erträge (in 2017 und 2016 rund 25 Prozent der Kapitalerträge) verzerrten das Ergebnis und damit auch die Nettoverzinsung nach GDV-Formel. In diesen Jahren etablierte sich daher eine „bereinigte Nettoverzinsung“, die die Zuführung zur Zinszusatzreserve den Kapitalerträgen entzog.
Seit vergangenem Geschäftsjahr dürfen die Lebensversicherer eine neue Berechnungsmethode für die Zinszusatzreserve anwenden. Dadurch mussten spürbar weniger Bewertungsreserven realisiert werden und auch der Anteil an außerordentlichen Erträgen lag „nur noch“ bei rund 20 Prozent. Die Nettoverzinsung nach Verbandsformel sank direkt von 4,2 auf 3,25 Prozent. Der Spread zur bereinigten Nettoverzinsung ging auf 0,41 Prozentpunkte zurück. Die GDV-Formel bekommt also wieder eine gewisse Aussagekraft.
Die Geschäftsberichte 2018 der folgenden Lebensversicherer sind noch nicht verfügbar: Concordia oeco, Credit Life, Delta Direkt, HanseMerkur, Helvetia, Iduna, LV1871, Münchener Verein, Öffentliche Sachsen Anhalt, Rheinland und Süddeutsche.