Nach procontra-Recherche

LV-Rückabwicklung: BVSV-Gewerbezentren distanzieren sich weiter von Vertragshilfe24

procontra ist der Frage nachgegangen, ob die BVSV-Gewerbezentren Lebensversicherte in das Konzept von Vertragshilfe24 geleitet haben. Mittlerweile liegen die beiden Marken im Clinch. Doch trotz internen Verbots warben manche Gewerbezentren mit der Rückabwicklung von Policen.

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12:05 Uhr | 26. Mai | 2025
Andreas Schwarz

Einst teilten sich BVSV-Gewerbezentren und Vertragshilfe24 die Rednerbühne, nun streitet man sich. Dennoch bewarben einige Gewerbezentren – einer internen Richtlinie zum Trotz – die Rückabwicklung von Lebensversicherungsprodukten. Erst auf procontra-Hinweis wurden diese eingestellt. Im Bild: BVSV-Vorstand und Gewerbezentren-Chef Andreas Schwarz.

| Quelle: BVSV

Mit der Rückabwicklung der eigenen Lebensversicherung mehr Geld herausholen, als der Versicherer einem bietet – diese Hoffnung schüren die Marke Vertragshilfe24 und die dahinterstehenden Dienstleister, um Kunden von sich zu überzeugen. Doch dass ihr Konzept hohe Kosten für die Verbraucher verursachen kann und, zumindest im Rahmen unserer Recherche, keine belegbaren Erfolgsaussichten aufweisen konnte, hat procontra kürzlich in einem Exklusiv-Bericht aufgedeckt.

Um das Rückabwicklungskonzept zu vertreiben, bedienen sich die Dienstleister auch der Arbeit von Vermittlern beziehungsweise Tippgebern – was für diese zum juristischen Drahtseilakt werden kann. Doch welche Vermittler arbeiten mit Vertragshilfe24 zusammen? Und gibt es sogar größere Strukturen, die dem Rückabwicklungskonzept neue Kunden verschaffen?

Im Zuge der Recherche landeten wir bei den BVSV-Gewerbezentren. Dabei handelt es sich um eine Art Franchise-Konzept, hinter dem, durch zwischengeschaltete Firmen, der 1. Vorsitzende des Bundesverbands der Sachverständigen für das Versicherungswesen (BVSV), Andreas Schwarz, steht. Vor zwei Jahren hatte procontra schon einmal kritisch über die BVSV-Gewerbezentren berichtet, was eine Reform des gesamten Verbands sowie der Gewerbezentren nach sich zog.

Der procontra-Redaktion liegen mehrere Fotos vor, die Auftritte beziehungsweise Vorträge der Marke Vertragshilfe24 auf verschiedenen Veranstaltungen der BVSV-Gewerbezentren belegen. Unter anderem ist darauf Andreas Schwarz zu sehen, der flankiert von Vertragshilfe24-Werbeaufstellern einen BVSV-Vortrag hält. Auf einem anderen Foto teilt er sich die Vortragsbühne mit Christoph Kirchenstein, der sich, neben Schwarz stehend, gerade per Power-Point-Präsentation als „Initiator des Rückabwicklungskonzepts von Vertragshilfe24“ vorstellt.

Wurden auf diesen Veranstaltungen Betreiber der BVSV-Gewerbezentren als Vertriebspartner für Vertragshilfe24 beziehungsweise die dahinterstehenden Dienstleister rekrutiert? Das bestreitet Schwarz auf procontra-Nachfrage. Über seinen Anwalt lässt er ausrichten:

„Dass die Vertragshilfe24 im Einzelfall bei Veranstaltungen unserer Mandantschaft präsent war, rührte daher, dass unsere Mandantschaft es als ihre Aufgabe ansah, den Betreibern der Gewerbezentren die Möglichkeit zu bieten, unterschiedliche Akteure der Branche kennenzulernen und sich selbst eine Meinung über diese bilden zu können.“

Vertragliche Vereinbarungen mit Vertragshilfe24 gebe es indes nicht. Viel mehr würden beide Seiten seit geraumer Zeit nur noch über juristische Auseinandersetzungen miteinander in Kontakt stehen, führte Schwarz‘ Anwalt gegenüber procontra weiter aus.

Dass es eine Zusammenarbeit gegeben habe, diese aber seit über einem Jahr nicht mehr bestehe, teilte Jürgen Braatz, der als Pressesprecher für Vertragshilfe24 und die dahinterstehenden Dienstleister agiert, im Januar dieses Jahres auf procontra-Nachfrage mit. Weitergehende Fragen, etwa ob die Zusammenarbeit vertrieblicher Natur war, hat Braatz nicht beantwortet.

Doch wie entstanden aus gemeinsamen Power-Point-Präsentation plötzlich juristische Auseinandersetzungen? Auch dazu äußerte Braatz sich auf procontra-Nachfrage nicht – anders als Schwarz beziehungsweise dessen Anwalt: „Unsere Mandantschaft sieht entsprechende Angebote der LV-Rückabwicklung kritisch und weist seit 2022 immer wieder auf damit zusammenhängende Unstimmigkeiten der Angebote hin. Im Jahr 2023 hat unsere Mandantschaft daher auch damit begonnen, den Betreibern der Gewerbezentren entsprechende Vorgaben in ihren Richtlinien zu machen.“

In den vertraglich festgelegten Richtlinien der BVSV-Gewerbezentren gebe es daher den Passus: „Wenn Sie Ihre Leistungsangebote formulieren, bieten Sie keine Angebote für Privatpersonen aus LV-Rückabwicklung oder Geldanlageprodukte als Betreiber eines Gewerbezentrums an.“ Laut Schwarz‘ Anwalt hänge die Einführung dieses Passus aber nicht unmittelbar mit den Rechtsstreitigkeiten mit Vertragshilfe24 zusammen. Die Richtlinien hätten schon vor Beginn der Streitigkeiten existiert.

Allerdings haben sich nicht alle Betreiber von BVSV-Gewerbezentren an die Richtlinien ihres „Franchise-Gebers“ gehalten. procontra konnte im Mai 2025 unter den rund 220 gelisteten Gewebezentren immerhin drei finden, die auf ihren offiziellen Gewerbezentren-Homepages die Rückabwicklung von Lebensversicherungsprodukten angeboten haben – eines davon sogar mit konkretem Hinweis auf die Zusammenarbeit mit Vertragshilfe24.

Nachdem wir die Leitung der BVSV-Gewerbezentren per Screenshots darauf hingewiesen haben, reagierte diese dankend und entfernte umgehend die Rückabwicklungsangebote von zwei der drei Homepages – darunter der Gewerbezentren-Betreiber, der Vertragshilfe24 (VH24) namentlich genannt hatte. „Tatsächlich hat der Betreiber entsprechende Leistungen auch nie angeboten. Er wollte zunächst mit Vertragshilfe24 zusammenarbeiten, hat sich dann aber dagegen entschieden“, schrieb uns dazu Schwarz‘ Anwalt. Der Vertrag mit dem dritten Gewerbezentrum sei bereits vor einiger Zeit aufgelöst worden. Auf den Hinweis der procontra-Redaktion hin habe man dieses nun aus der Liste der aktiven Gewerbezentren gelöscht.

Darüber hinaus liegen procontra Informationen über mehrere Betreiber von BVSV-Gewerbezentren vor, die in ihrer Funktion als selbstständige Versicherungsvermittler mit Vertragshilfe24 im Bereich LV-Rückabwicklung zusammenarbeiten und dies im Internet aktiv bewerben. Die von uns dazu angefragten Gewerbezenten-Betreiber ließen unsere Mails unbeantwortet.

procontra wollte dazu von Schwarz wissen, ob er die Zusammenarbeit seiner Gewerbezentren-Betreiber mit Vertragshilfe24 auf Vermittlerebene in Ordnung findet – insbesondere vor dem Hintergrund unserer Berichterstattung und der eigenen Rechtstreitigkeiten mit der Rückabwicklungsmarke. Als Antwort erhielten wir, dass die Gewerbezentren-Betreiber in eigener Verantwortung ihr etabliertes Maklergeschäft und im Rahmen dessen auch Kooperationen mit Dritten weiterbetreiben können. Wichtig sei Schwarz dabei nur, dass die jeweiligen Makler ihre unterschiedlichen Rollen voneinander trennen und nicht miteinander vermischen würden.