Bei Todesfall einer nahestehenden Person

Angehörigenschmerzensgeld hat sich bewährt

Seit 2017 können Hinterbliebene in bestimmten Fällen das sogenannte Angehörigenschmerzensgeld in Anspruch nehmen. Laut Versicherungswirtschaft hat es sich mittlerweile etabliert.

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08:06 Uhr | 21. Juni | 2023
Paar läuft über den Friedhof

Seit 2017 können Hinterbliebenen in bestimmten Fällen das sogenannte Angehörigenschmerzensgeld in Anspruch nehmen.

| Quelle: rawpixel

Im Juli 2017 wurde das Hinterbliebenen- beziehungsweise Angehörigenschmerzensgeld eingeführt. Nach Ansicht der Versicherungswirtschaft habe es sich bewährt. „Hinterbliebene machen den neuen Anspruch regelmäßig geltend und einigen sich meist einvernehmlich mit den Versicherungen über die Höhe der Zahlungen“, so Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). 

Demnach seien gerichtliche Auseinandersetzungen die Ausnahme. Kommt es doch zu einem Streitfall liege das nach Aussage der Versicherer meist daran, dass das Gesetz das „persönliche Näheverhältnis“ zum Getöteten nicht auf nahe Angehörige beschränkt. „In einigen Fällen wollen Menschen auch dann Hinterbliebenengeld erhalten, wenn Bekannte, Paten oder sogar Sportfreunde getötet wurden“, erklärt Asmussen. Das sei jedoch nicht Sinn der Regelung.

Konkrete Zahlen, wie oft das Hinterbliebenengeld von Betroffenen in Anspruch genommen hat, kann der Verband allerdings nicht nennen. „Eine Statistik dazu gibt es nicht, denn die Zahlungen sind oft in einem Entschädigungspaket enthalten“, so GDV-Pressesprecher Christian Siemens. In diesem werden die einbezogenen Schadenpositionen nicht immer einzeln beziffert. Nach Einschätzung der Kfz-Haftpflichtversicherer nimmt der Aufwand jedoch weiterhin zu.

Der GDV erklärt in einer veröffentlichten Stellungnahme, dass dass Gesetz zur Einführung des Anspruchs auf Hinterbliebenengeld das vom Gesetzgeber verfolgte Ziel erreicht habe. „In Schadenfällen der Kfz- und der Allgemeinen Haftpflichtversicherung, in denen es zu Todesfällen gekommen ist, wird die neue Anspruchsgrundlage inzwischen regelmäßig von Hinterbliebenen (bzw. deren anwaltlicher Vertretung) geltend gemacht.“

Wem steht das Geld zu?

Das Angehörigenschmerzensgeld steht jenen zu, die eine ihnen besonders nahestehende Person verloren haben, etwa durch einen Verkehrs- oder Arbeitsunfall oder durch einen medizinischen Behandlungsfehler. Als Richtwert hat der Bundesgerichtshof einen Betrag von 10.000 Euro festgelegt. Dieser kann aber im Einzelfall nach unten oder oben angepasst werden. 

Der Verursacher des Todesfalls beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung muss die Zahlung übernehmen. Vor der Einführung des seit 2017 bestehenden Anspruchs konnten Hinterbliebene nur dann einen Ausgleich für ihr seelisches Leid erhalten, wenn sie durch den Todesfall psychisch so stark belastet waren, dass sie krank wurden (sogenannte „Schockschäden“).

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 844 Absatz 3 BGB) heißt es dazu: „Der Ersatzpflichtige hat dem Hinterbliebenen, der zur Zeit der Verletzung zu dem Getöteten in einem besonderen persönlichen Näheverhältnis stand, für das dem Hinterbliebenen zugefügte seelische Leid eine angemessene Entschädigung in Geld zu leisten. Ein besonderes persönliches Näheverhältnis wird vermutet, wenn der Hinterbliebene der Ehegatte, der Lebenspartner, ein Elternteil oder ein Kind des Getöteten war.“

Vor der Einführung des Gesetzes 2017 gab es dieser Art „Schmerzensgeld“ nur in Ausnahmefällen. „Die Betroffenen mussten sich vom Arzt offiziell bestätigen lassen, dass sie leiden“, erklärt GDV-Pressesprecher Siemens. Heute können Hinterbliebene sich direkt an den Verursacher wenden und das Angehörigenschmerzensgeld von ihm einfordern.