Sterbewahrscheinlichkeiten: Keine Auswirkungen auf PKV-Prämien?
Die Sterbewahrscheinlichkeit gibt Aufschluss darüber, wie wahrscheinlich es ist, dass ein Mensch im Laufe eines Altersjahres stirbt. Laut BaFin haben sich diese Zahlen gegenüber dem Vorjahr kaum verändert. Das hat die Finanzaufsicht im Zuge der von ihr veröffentlichten PKV-Sterbetafel 2024 am Dienstag erklärt.
Die Sterbewahrscheinlichkeiten werden separat für Männer und Frauen berechnet. Demnach werden aus der Gruppe der heute 30-jährigen Männer von einer Million Männern 288 das 31. Lebensjahr nicht erreichen. Aus der Gruppe der 30-jährigen Frauen werden von einer Million Frauen 176 das 31. Lebensjahr nicht erreichen. Die Zahlen in dieser Alterskohorte entsprechen damit genau jenen aus dem vergangenen Jahr.
Die BaFin gehe davon aus, dass private Krankenversicherer die neue Sterbetafel berücksichtigen, wenn sie zu Beginn des kommenden Jahres neue Tarife einführen oder Prämien anpassen. PKV-Anbieter nutzen neben den erwarteten Krankheitskosten und dem Rechnungszins auch die Sterbetafeln zur Ermittlung der Beitragshöhe.
Je höher die Lebenserwartung, desto höher die Krankheitskosten
„Denn bei der Beitragskalkulation werden zukünftige Leistungen für jedes Alter mit der Wahrscheinlichkeit einkalkuliert, mit der die versicherte Person dieses Alter auch erreicht“, erklärt die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV). Weichen die Sterbewahrscheinlichkeiten deutlich von den für die Kalkulation herangezogenen Werte ab, können die PKV-Anbieter die Beiträge entsprechend anpassen.
Dabei gilt: Je höher die Lebenserwartung, desto höher die Krankheitskosten, die dann für einen längeren Zeitraum einkalkuliert werden müssen. Das wiederum führt zu höheren Beiträgen.
Da eher Menschen, die einen höheren Lebensstandard und damit auch eine höhere Lebenserwartung haben, in die PKV wechseln, gibt es seit 1996 die PKV-Sterbetafeln. Zuvor orientierten sich die privaten Krankenversicherer an den Sterbetafeln, die aus den allgemeinen Bevölkerungsstatistiken, abgeleitet wurden. Später wurden die Sterbetafeln zu Rate gezogen, die für die Rentenversicherungen entwickelt waren. Da auch diese nicht geeignet schienen, gründete der Mathematisch-Statistische-Ausschuss des PKV-Verbandes einen Arbeitskreis zur Erstellung einer Sterbetafel aus den Daten der deutschen PKV. Seit 2007 wird diese nach der Überprüfung durch die BaFin veröffentlicht und ist für die PKV-Unternehmen verbindlich.
Trotz Niedrigzins: kein Rückgang der Prämien
Dass die Prämien künftig sinken, ist eher unwahrscheinlich. Schließlich steigen die Leistungsausgaben der Anbieter. „Zukünftige strukturelle Reformen, wie beispielsweise die geplante Krankenhausreform oder eine GOÄ-Novelle, könnten die Leistungsausgaben ebenfalls beeinflussen“, erklärte kürzlich Abdulkadir Cebi, Bereichsleiter Analyse und Bewertung bei Assekurata. Und das trotz steigender Zinsen, deren positive Effekte durch die generelle und die medizinische Inflation aufgehoben werden. So mussten die Anbieter im vergangenen Jahr einen Rückgang der versicherungsgeschäftliche Ergebnisquote von 15,1 auf 12,9 Prozent hinnehmen.
Nach einem erheblichen Anstieg der Prämien in der Vollversicherung im Jahr 2021 um durchschnittlich 7,3 Prozent (nicht-Beihilfetarife) beziehungsweise 5,2 Prozent (Beihilfetarife), lagen die Beitragserhöhungen im vergangenen Jahr bei 3,8 beziehungsweise 1,6 Prozent. Laut Assekurata könnte sich diese Entwicklung in diesem Jahr fortsetzen (3,6 und 1,6 Prozent).