Was taugt die Hochzeitsversicherung der Waldenburger?
Was leistet der Tarif?
Versichert ist die Hochzeitsfeier der versicherten Personen in Deutschland. Mitversichert ist der Polterabend, welcher anlässlich dieser Hochzeit ausgerichtet und organisiert wird. Außerdem ist auch jeweils eine Feier am Tag der standesamtlichen oder kirchlichen Trauung vom Versicherungsschutz umfasst. Versicherte Personen sind die Brautleute und der Gegenstand der Versicherung ist der Ausfall der planmäßigen Durchführung der Hochzeit aus einem wichtigen Grund.
Zu den wichtigen Gründen zählen der Tod, eine Unfallverletzung mit stationärem Krankenhausaufenthalt sowie eine akute schwere, unerwartete Erkrankung der Brautleute oder des engeren Familienkreises bzw. der Trauzeugen. Zusätzlich gibt es eine Liste besonderer Ereignisse. Tritt eines davon ein und führt dazu, dass die Hochzeit nicht oder nicht wie geplant stattfinden kann, tritt ebenfalls der Versicherungsfall ein. Zu diesen Ereignissen gehören:
Ausfall der Veranstaltungsräume (z.B. durch Brand, Elementarereignisse oder Doppelbuchung)
Hindernisse bei der Anreise durch Unwetter, höhere Gewalt, unverschuldeter Stornierung bei Anreise per Flug und/oder Bahn
Insolvenz von Ausrichtern und Veranstaltern rund um die Hochzeit
Sachschäden infolge von Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl oder einer anderen Straftat eines Dritten
Leitungswasser, Sturm, Hagel oder andere Elementarereignisse am Eigentum der Versicherten oder an von den Versicherten, gemieteten Zelten, Überdachungen, Markisen, Bühnen, soweit die Versicherten hierfür die Gefahr tragen
Nichtlieferung, Zerstörung oder Beschädigung des Brautkleides, des Hochzeitsanzuges und der Trauringe
Ausfall oder Nichterscheinen des Hochzeitsfotografen, DJs oder Caterers
Last but not least ist auch die Braut, die sich nicht traut, mitversichert: Denn die überraschende Eheverweigerung beim Standesamt durch Braut oder Bräutigam gilt als besonderes Ereignis, das mitversichert ist. Die Kosten liegen bei einer Versicherungssumme von 15.000 Euro bei 274,58 Euro Einmalbeitrag und bei 30.000 Euro Versicherungssumme beträgt der einmal zu leistende Beitrag 626,90 Euro.
Was sind die Stärken?
„Der schönste Tag im Leben“ soll der Hochzeitstag sein und wer einen der einschlägigen Hochzeitsfilme à la Hollywood kennt, der kennt den Albtraum aller Eheleute: Der Partner (oder die Partnerin) kriegt kalte Füße bei der Hochzeit und bläst vor dem Altar alles ab. In diesem Fall sehen die Bedingungen genauso Schutz vor wie bei vielen anderen Worst-Case-Szenarios von Hochzeitsplanern und Eheleuten.
Was ist bei dem Produkt kritisch zu sehen?
Die Frage ist weniger, was nominell versichert ist, sondern wie belastbar der Versicherungsschutz ist: Die Altarflucht ist mitversichert, wenn sie „nachweislich außerhalb des Einflussbereiches“ des Ehepartners läge und die Eheverweigerung „überraschend“ ist – was immer das konkret heißen mag. Das hätten wir auch gerne von der Waldenburger erfahren, aber unsere Rückfrage blieb leider unbeantwortet.
Das gilt auch für viele weitere Formulierungen, die auf wackeligen Beinen stehen: Was ist eine „akute“ und „schwere“ Erkrankung vor der Hochzeit im Sinne der Bedingungen, wie ist die Gefahrtragungs-Regel bei Sachschäden zu verstehen und warum ist der Ausfall der Hochzeit durch Sachschäden infolge schlechten Wetters versichert – der Ausfall der Hochzeit durch schlechtes Wetter selbst nicht, wenn etwa der Starkregen die Hochzeitsparty unter Wasser setzt, ohne dass es zu einem Sachschaden kommt?
Zwei weitere Fragen drängen sich natürlich auf: Muss man die Hochzeitsparty wirklich gegen die erwähnten Risiken versichern? Und vor allem: Stehen Prämie und Leistung in einem vernünftigen Verhältnis?
Dazu kommen Leistungsausschlüsse, die rasch zum Bumerang werden können. Denn nicht versichert sind unter anderem Schäden, wenn der Versicherte eine anderweitige Entschädigung, z.B. aus einem anderen Versicherungsvertrag, beanspruchen kann. Ausgeschlossen ist der Versicherungsschutz auch bei (Vor-)Erkrankungen, die bei Abschluss des Versicherungsvertrages bereits diagnostiziert waren oder deren Ausbruch aufgrund der physischen oder psychischen Situation der versicherten Personen vorhersehbar war.
Und kein Versicherungsschutz besteht – das steht explizit genau so in den Bedingungen – für “Betreiben gefährlicher Sportarten und Tätigkeiten wie z. B. Drachen- und Gleitschirmfliegen, Fallschirmspringen, der Teilnahme an privaten oder organisierten Sportveranstaltungen, Durchführung von Hochzeitsspielen.” Auch dieser Leistungsausschluss gewinnt gewiss nicht den Preis für die klarste Formulierung in den Versicherungsbedingungen.
Wer ist die Zielgruppe?
Natürlich dürfte so ziemlich jedes Ehepaar Zielgruppe sein, das sich einen perfekten Hochzeitstag wünscht. Und dazu kommen Eltern, Großeltern und Angehörige, die diesen Wunsch gerne erfüllen möchten und die Versicherung verschenken oder bezahlen, weil sie den Kindern und Enkelkindern den schönsten Tag mit dem Versicherungsschutz garantieren wollen
Tipps für die Vermittlung
Eine klassische "Ja, aber…"-Versicherung” für Makler und Vermittler. Alle Leistungsausschlüsse, die genauen Bedingungen im Wortlaut mit den aufgeworfenen Fragen und ungenauen Formulierungen und nicht zuletzt die Wartezeit von ein bis drei Monaten müssen Vermittler sauber dokumentieren. Denn wenn der Versicherungsschutz wirklich greifen soll und es nicht – wie auf der Kundenseite erwartet – tut, dann dürfte sich der Frust über die misslungene Hochzeit schnell beim Vermittler entladen. Die Erwartungen der Kunden an den Versicherungsschutz sollten also realistisch im Kundengespräch diskutiert werden.
Das Fazit
Natürlich ist der Wunsch nach einem Versicherungsschutz für diesen so wichtigen Tag nachvollziehbar – einen Markt für Hochzeitsversicherungen gibt es allemal. Aber es geht hier in den seltensten Fällen um ein wirklich wirtschaftlich existenzielles Risiko, das versichert werden muss. Zudem lässt der Umfang des Schutzes mit seinen Ausschlüssen doch so viele Fragen offen, dass Vermittler hier aufpassen sollten, zu hohe Erwartungen an den Schutz zu unterstützen und eine Kundenbeziehung zu gefährden oder gar einen Haftungsfall zu produzieren.